Familienpsychologische Gutachten — Der Leitfaden · Hauptthema 8
Zehn Folgen über die psychologischen Kernkonstrukte der Begutachtung: Bindungstheorie und Bindungsmuster, die Abgrenzung von Bindungsstörungen, Erziehungsfähigkeit und autoritatives Erziehungsverhalten, Bindungstoleranz, elterliche Kooperation, Erziehungsfähigkeit bei psychischer Erkrankung — einschließlich Borderline, Narzissmus, Sucht und kumulativer Risiken.
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Wir starten ins achte Hauptthema. Im siebten Hauptthema haben wir die drei Kernkonstrukte Kindeswohl, Kindeswille und Kindeswohlgefährdung behandelt. Jetzt vertiefen wir die zweite Hälfte der Kernkonstrukte — Bindung, Erziehungsfähigkeit, Bindungstoleranz und ihr Zusammenspiel mit elterlichen Persönlichkeitsmerkmalen.
Heute beginnen wir mit den Grundlagen der Bindungstheorie. John Bowlby, Mary Ainsworth — und die zentralen Konzepte sichere Basis und Feinfühligkeit. Diese Theorie ist der fachliche Hintergrund für fast jedes familienpsychologische Gutachten.
Die wissenschaftliche Definition. Zumbach et al. zitieren die klassische Bindungsdefinition: Bindung im wissenschaftlich-psychologischen Kontext ist definiert als die besondere Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern oder Personen, die es beständig betreuen. Sie ist in den Emotionen verankert und verbindet das Individuum mit anderen, besonderen Personen über Raum und Zeit hinweg (Ainsworth 1973, in Übersetzung zitiert nach Grossmann/Grossmann 2012, S. 16; Zumbach et al. 2020, Kap. 4).
Bowlbys Spezifikation. Zumbach et al. zitieren weiter: Es besteht die biologische Notwendigkeit, mindestens eine Bindung aufzubauen, deren Funktion es ist, Sicherheit zu geben und gegen Stress zu schützen. Eine Bindung wird zu einer erwachsenen Person aufgebaut, die als stärker und weiser empfunden wird, sodass sie Schutz und Versorgung gewährleisten kann (Bowlby 1979, in Übersetzung zitiert nach Grossmann/Grossmann 2012, S. 55; Zumbach et al. 2020, Kap. 4).
Das ist die zentrale Aussage: Bindung ist eine biologische Notwendigkeit. Kein Luxus, kein Beziehungsbonus — sondern ein Grundbedürfnis, das mit Schutz und Sicherheit zusammenhängt.
Bindungsverhalten. Dettenborn formuliert: Mittels genetisch vorgegebener Verhaltensmöglichkeiten — Anschmiegen, Blickkontakt halten, Hinkrabbeln, Rufen, Festklammern, Weinen und Schreien — versucht das Kind, Nähe zur Bezugsperson und dadurch das Gefühl von Sicherheit herzustellen oder zu behalten. Dies ist Bindung als Bindungsverhalten, ausgelöst etwa durch Stress, Müdigkeit, Trennung, Überforderung. Der eigene Emotionsausdruck wird als Appell an Bezugspersonen gerichtet, um deren Unterstützungsverhalten zu aktivieren (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.1).
Interne Arbeitsmodelle. Dettenborn erläutert das zentrale Konzept Bowlbys: Im Alter von zwei bis drei Jahren werden Bindungen zu handlungsleitenden Erwartungsmustern in Bezug auf eigenes und fremdes Verhalten — zu mentalen Vorstellungen über sich selbst und andere, auch zu Vorhersagen über das Verhalten anderer. Bowlby hat sie interne Arbeitsmodelle genannt. Aus der Sicht der kognitiven Psychologie geht es um Schemata — Repräsentationen früherer Verhaltensweisen und Erfahrungen als Grundlage der Interpretation neuer Erfahrungen — und um Scripts, also Wissen über Ereignisabläufe, das Situationsbewertung und Verhaltenssteuerung beeinflusst (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.1, mit Verweis auf Bowlby 2021a, 2021b und Anderson 2001).
Sichere Basis und Explorationsverhalten. Zumbach et al. formulieren die zentrale Bindungs-Explorations-Balance: Bindung und Exploration stehen in deutlicher Beziehung zueinander. Die Bindungsperson dient dem Kind als sichere Basis (secure base), von der aus es seine Umwelt spielerisch erkunden und bei Unsicherheit zu ihr zurückkehren kann. Erfährt das Kind Unsicherheit, wird das Explorationsverhalten eingestellt und das Kind zeigt vermehrtes Bindungsverhalten (Zumbach et al. 2020, Kap. 4, mit Verweis auf Grossmann/Grossmann 2012, Lengning/Lüpschen 2012).
Dettenborn ergänzt: Ist Bindungsverhalten erfolgreich und wird Nähe bzw. Bindung als gesichert erlebt, steigt die Wahrscheinlichkeit des ebenfalls lebenswichtigen Explorationsverhaltens des Kindes. Es ist nach Bowlby antithetisch zum Bindungsverhalten — denn die Umgebung zu erkunden, bedeutet auch, sich von der Bindungsfigur zu entfernen. Das wird nur gewagt bei der Gewissheit einer verlässlichen Basis als Ausgangspunkt der Erkundung und als Zufluchtsort bei möglicher emotionaler Verunsicherung (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.1, mit Verweis auf Bowlby 2021b).
Feinfühligkeit als Schlüsselkonzept. Zumbach et al. erläutern die elterliche Seite: Das komplementäre System zum kindlichen Bindungsverhalten ist die elterliche Fürsorge — Responsivität. Die elterlichen Reaktionen auf kindliche Signale beeinflussen die frühkindliche Bindungsentwicklung. Verhalten sich Eltern responsiv und damit feinfühlig, werden offene Gefühlsäußerungen der Kinder ermöglicht — etwa Trauer, Ängstlichkeit, Ärger, aber auch glücklich sein. Responsivität bezeichnet das Ausmaß, in dem Bezugspersonen in der Lage sind, die Signale des Kindes wahrzunehmen, und die Bereitschaft bzw. Fähigkeit, darauf einzugehen (Zumbach et al. 2020, Kap. 4, mit Verweis auf Gloger-Tippelt/Vetter/Rauh 2000; Grossmann/Grossmann 2012; van Ijzendoorn/Kroonenberg 1988; Lengning/Lüpschen 2012).
Mary Ainsworth hat das Konzept der Feinfühligkeit in den 1970er Jahren operationalisiert. Ainsworth 1977 — Feinfühligkeit versus Unempfindlichkeit gegenüber Signalen des Babys. Vier Komponenten gehören dazu: die Wahrnehmung der Signale des Kindes, die richtige Interpretation, die prompte Reaktion und die angemessene Antwort.
Eltern als Komplementärsystem. Dettenborn formuliert eine wichtige Differenzierung zwischen Mutter und Vater: Vieles spricht dafür, dass es bei der Beziehung zur Mutter mehr um Fürsorge-Feinfühligkeit geht und bei der Beziehung zum Vater mehr um Spiel-Feinfühligkeit (Köckeritz/Nowacki 2020), die bedeutsam für die Vermittlung von Kulturtechniken ist und sicheres Explorations- bzw. Erkundungsverhalten fördert (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.1).
Diese Differenzierung ist methodisch wichtig: Wenn ein Gutachten Mutter und Vater unterschiedlich bewertet, sollte unterschieden werden — Fürsorge-Feinfühligkeit bei Säuglingen und Kleinkindern, Spiel-Feinfühligkeit bei größeren Kindern, später auch Beratungs-Feinfühligkeit bei Jugendlichen.
Bindung als erlerntes Motivsystem. Dettenborn fasst Bindung als Lerngeschichte zusammen: Insofern sind Bindungen als innere Zustände erfahrungsbestimmte, also erlernte, zeitlich relativ stabile, aber veränderbare Motivsysteme, die aus dem Erleben von Bedürfnisbefriedigung — Schutz und Unterstützung — emotionale Nähe und Abhängigkeit entstehen lassen und je nach Qualität soziale und emotionale Kompetenzen fördern können. Sie werden zum emotionalen Kern der sozialen Beziehung zur Fürsorgeperson. Bindungen verkörpern die langfristige Relation zwischen kindlichen Bedürfnissen und deren Befriedigung durch die Zuwendung von Bezugspersonen. Diese Relation kann entwicklungsfördernd oder -hemmend sein (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.1). Salzgeber bestätigt zwei Grundlinien: Die Bindungsentwicklung sei nicht an das Geschlecht der Bezugsperson gebunden, sondern an die Qualität der Fürsorge (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 1243). Eine sichere Bindung beruhe auf der Erfahrung des Kindes, dass die Bezugsperson verlässlich und feinfühlig auf seine Signale reagiert (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1249).
Was Beteiligte beachten können. Erstens: Wenn ein Gutachten von Bindung spricht, sollte die wissenschaftlich-psychologische Definition zugrunde liegen. Alltagssprachlich wird Bindung oft mit Beziehung verwechselt — fachlich sind das unterschiedliche Konstrukte.
Zweitens: Bindung ist nicht statisch. Sie ist erfahrungsbasiert, prinzipiell veränderbar — aber zeitlich stabil. Das ist methodisch wichtig: Eine sichere Bindung wird sich nicht in wenigen Wochen ändern, eine unsichere auch nicht.
Drittens: Sichere Basis ist ein Schlüsselkonzept. Ein Kind, das von einem Elternteil nicht zur Exploration aufbrechen kann, oder umgekehrt sich nicht beruhigen lässt — das sind klinisch relevante Beobachtungen.
Ausblick. In der nächsten Folge schauen wir auf die vier Bindungsmuster nach Ainsworth — sicher (B), unsicher-vermeidend (A), unsicher-ambivalent (C), desorganisiert (D). Welche Prozentsätze gelten? Wie unterscheiden sich die Bindungsmuster diagnostisch?
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In der letzten Folge haben wir die Grundlagen der Bindungstheorie behandelt. Heute geht es um die diagnostische Differenzierung — die vier Bindungsmuster, die Ainsworth und ihre Nachfolger empirisch herausgearbeitet haben.
Die Fremde Situation. Zumbach et al. erläutern das klassische Erhebungsverfahren: Ainsworth und Wittig 1969 entwickelten mit der Fremden Situation die klassische Laborbeobachtungsmethode zur Erfassung der Bindungsmuster im Alter von 11 bis 20 Monaten. Die Kinder werden anhand der Fremden Situation Bindungsmustern zugeordnet — Sicher (B), Unsicher-vermeidend (A), Unsicher-ambivalent (C), Desorganisiert/Desorientiert (D) (Zumbach et al. 2020, Kap. 4).
Prävalenzen in der Bevölkerung. Dettenborn nennt die zentralen Zahlen: In allgemeinen Bevölkerungsstichproben wird durchschnittlich einem Anteil von 60 bis 70 Prozent der befragten Personen eine sichere Bindung zugeschrieben, gefolgt von der unsicher-vermeidenden Bindung und der unsicher-ambivalenten Bindung mit jeweils 10 bis 15 Prozent sowie der desorganisierten Bindung mit 5 bis 10 Prozent (Berk 2020 — zitiert bei Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2).
Diese Zahlen sind wichtig. Unsicher gebundene Kinder sind nicht selten. Etwa ein Drittel aller Kinder zeigt unsichere oder desorganisierte Bindungsmuster. Das bedeutet: Bindungsunsicherheit allein ist noch kein Befund von Erziehungsuntauglichkeit.
B — sichere Bindung. Hammesfahr beschreibt die sichere Bindung: Eine sichere Bindung ist von dem Erleben getragen, dass die Bindungsperson die kindlichen Bedürfnisse verlässlich und feinfühlig wahrnimmt, richtig interpretiert und adäquat beantwortet. Ein sicher gebundenes Kind ist dazu in der Lage, Gefühle, Bedürfnisse und emotionale Belastung offen zu kommunizieren, in verunsichernden Situationen um Schutz, Sicherheit und Unterstützung nachzusuchen, wenn es die emotionale Belastung allein nicht bewältigen kann — sicherer Hafen —, und kann von der physischen oder psychischen Nähe der Bindungsperson effektiv reguliert werden. Die Erwartungen des Kindes hinsichtlich der Verlässlichkeit der sozialen Umwelt sind grundsätzlich zuversichtlich. Aufgrund dieser sicheren Basis kann die Umwelt altersadäquat exploriert und die Ablösung von der Bindungsperson gewagt werden. Die Bindungs-Explorations-Balance ist ausgewogen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 390).
Staub zur sicheren Bindung. Staub ergänzt: Das sicher gebundene Kind ist zuversichtlich in Bezug auf die Verfügbarkeit seiner primären Bindungsperson, in der Regel der Mutter. Es verhält sich auch bei vorübergehender Abwesenheit der Mutter ruhig und entspannt, weil es aus Erfahrung weiß, dass die Mutter es im Bedarfsfall nicht im Stich lassen und auf seine Bedürfnisse richtig reagieren wird. Die Mutter erfüllt in einer derartigen Bindung die Rolle eines sicheren Hafens, der immer Schutz bieten wird, wenn das Kind dessen bedarf. Als entscheidender Faktor für die Entwicklung eines sicheren Bindungsverhaltens hat sich sensibles und feinfühliges Verhalten der Bindungsperson gegenüber dem Kind nachweisen lassen. In Untersuchungen zeigen circa 60 Prozent aller Kleinkinder eine sichere Bindung (Staub, Kap. 10.5.1).
A — unsicher-vermeidende Bindung. Hammesfahr beschreibt: Die unsicher-vermeidende Bindung ist von konstant unzureichendem Erleben der emotionalen Verfügbarkeit der Bindungsperson getragen. Hierdurch lernt das Kind, die emotionalen Ressourcen der Bezugsperson nicht zu sehr zu fordern, sondern eigenes Belastungserleben möglichst mit sich selbst auszumachen, sich abzulenken und sich Belastung und Hilfsbedürftigkeit nicht anmerken zu lassen. Unsicher-vermeidend gebundene Kinder wirken oftmals sehr autonom, da sie kaum um Unterstützung nachsuchen. Ihr Stresslevel ist jedoch bei Belastung unterschwellig sehr hoch, da die stress- und emotionsregulierende Funktion von Bindung nur unzureichend zum Tragen kommt (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 391).
Diese Kinder wirken pflegeleicht. Das ist trügerisch. Sie haben einen hohen Stresslevel, der nach außen nicht sichtbar wird. Genau diese unsichtbare Belastung kann die Eltern und das Umfeld täuschen — alles scheint in Ordnung zu sein.
C — unsicher-ambivalente Bindung. Hammesfahr: Die unsicher-ambivalente Bindung beruht auf inkonsistenten, für das Kind nicht vorhersehbaren Fürsorgeerfahrungen mit den Bindungspersonen, die die kindlichen Bedürfnisse mal übersteigert, mal unzureichend und manchmal auch adäquat wahrnehmen und beantworten. Durch die Unberechenbarkeit des elterlichen Fürsorgeverhaltens bleibt das kindliche Bindungsverhaltenssystem latent immer in Alarmbereitschaft. Das Explorationsverhaltenssystem ist unteraktiviert. Bereits kleine emotionale Belastungen führen zur Aktivierung von Bindungsverhalten, Ausdruck von Hilflosigkeit und intensiver Suche nach Unterstützung. Das kindliche Bindungsverhalten wirkt oftmals nicht situations- und altersangemessen, sondern übersteigert. Das Festklammern an der Bindungsperson ohne effektive Beruhigung ist somit kein Anzeichen einer besonders engen oder starken Bindung, sondern dafür, dass die Nähe zur Bindungsperson keine effektive Stressregulation bewirkt (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 392).
Diese letzte Aussage ist methodisch wichtig — und wird in der Praxis oft missverstanden. Klammernde Kinder gelten populär als besonders gebunden. Fachlich ist das Gegenteil der Fall: Das Klammern zeigt eine fehlende Beruhigungsfunktion der Bindungsperson. Die Bindung ist gerade nicht sicher.
Drei organisierte Strategien. Hammesfahr fasst zusammen: Die sichere Bindung gilt als günstigste Grundlage für eine gelingende Emotionsregulierung und damit als Schutzfaktor für die weitere Entwicklung. Unsicher-vermeidende und unsicher-ambivalente Bindungen sind immerhin noch organisierte Strategien im Umgang mit emotionaler Belastung, die eine emotionale Stabilisierung des Kindes in verunsichernden Situationen bewerkstelligen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 393).
Das ist wichtig: A und C sind nicht pathologisch. Sie sind Anpassungsleistungen an unangemessene elterliche Fürsorge — funktional eingeschränkt, aber organisiert.
D — desorganisierte Bindung. Hammesfahr: Die desorganisierte Bindung entsteht, wenn die Bindungsperson, die eigentlich Quelle von Schutz und Sicherheit sein sollte, wiederholt Angst beim Kind auslöst — etwa wenn ein Kind von der Bindungsperson misshandelt wird, aber auch, wenn Bindungssignale des Kindes massive emotionale Überforderung, Desorientierung und Hilflosigkeit bei der Bindungsperson auslösen. Auch eine zu lange Trennung von der Bindungsperson kann zu einem Zusammenbruch der Bindungsorganisation des Kindes führen. So gerät das Kind in eine paradoxe Situation, in der es weder Nähe suchen noch ausweichen kann — Annäherungs-Vermeidungskonflikt. Die desorganisierte Bindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Strategien des Kindes zur Regulation von Emotionen und Stress unter höherer Belastung zusammenbrechen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 394).
D bei Misshandlung. Dettenborn nennt einen zentralen empirischen Befund: Das gehäufte Auftreten desorganisierter Bindungsmuster bei Kindern aus konfliktbelasteten Familien ist offenbar durch die Instabilität von Umgebungs- und Personbeziehungen zu erklären. Dass bei Kindesmisshandlung 80 Prozent der Kinder eine Bindungsdesorganisation zeigen (Zimmermann 2007), weist eher auf Angst auslösendes Verhalten jener Bindungspersonen hin, bei denen Schutz gesucht wird. Auf dieses Paradoxon wird mit paradox erscheinendem Bindungsverhalten reagiert (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2).
Diese 80-Prozent-Zahl ist klinisch hochrelevant. Bei desorganisierter Bindung muss differenzialdiagnostisch immer an Misshandlung oder schwere emotionale Belastung gedacht werden.
Diagnostische Indikatoren. Hammesfahr nennt Erkennungsmerkmale: Erkennbar ist das desorganisierte Bindungsmuster unter anderem an simultan oder sequenziell auftretendem widersprüchlichen Verhalten, ungerichteten oder unterbrochenen Bewegungen und Ausdrucksformen, bizarren Verhaltensweisen — etwa stereotypen Tics —, Erstarren ("Freezing"), Anzeichen von Desorganisation und Desorientierung und direkten Anzeichen von Furcht des Kindes in Anwesenheit der Bindungsperson; ab der mittleren Kindheit zwischen sechs und zwölf Jahren an kontrollierend-strafendem oder kontrollierend-fürsorglichem Verhalten des Kindes gegenüber der Bindungsperson (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 394, mit Verweis auf Zimmermann/Spangler PDR 2021, 7, 10).
Varianten im Normalspektrum. Dettenborn formuliert eine wichtige Klarstellung: Bei den vier Bindungsmustern handelt es sich nicht um psychopathologische Abweichungen, sondern um Varianten im Normalspektrum (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2).
Hammesfahr ergänzt: Die desorganisierte Bindung stellt einen Risikofaktor für die weitere Entwicklung des Kindes dar, ist aber im Unterschied zur Bindungsstörung nicht als psychopathologisch einzustufen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 394, mit Verweis auf Zimmermann/Spangler PDR 2021). Salzgeber beschreibt die Muster parallel: Die unsicher-vermeidende Bindung entstehe, wenn die Bindungsperson nicht verlässlich auf die kindlichen Bedürfnisse eingeht, sodass das Kind lernt, sein Belastungserleben mit sich selbst auszumachen (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 1250). Die desorganisierte Bindung sei demgegenüber durch widersprüchliches, nicht organisiertes Verhalten gekennzeichnet und gehäuft bei Misshandlung anzutreffen (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1252).
Was Beteiligte beachten können. Erstens: Bindungsmuster sind keine Diagnosen. Eine unsichere Bindung ist nicht pathologisch — sie ist eine Risikokonstellation. Pauschalisierungen wie "das Kind ist gestört, weil unsicher gebunden" sind fachlich falsch.
Zweitens: Bei desorganisierter Bindung sind immer differenzialdiagnostische Überlegungen anzustellen — bis hin zur Frage nach Misshandlung oder schwerer emotionaler Vernachlässigung.
Drittens: Klammern ist nicht starke Bindung. Methodisch ist die unsicher-ambivalente Bindung gerade durch übersteigertes Klammern ohne effektive Beruhigung gekennzeichnet.
Ausblick. In der nächsten Folge geht es um Bindungsstörungen — die klinisch-psychiatrische Diagnose nach ICD-10. Was sind die Unterschiede zwischen unsicherer Bindung und Bindungsstörung? Welche Symptome zeigen F94.1 und F94.2?
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Heute geht es um eine wichtige differenzialdiagnostische Frage: Wo endet die unsichere Bindung — und wo beginnt die Bindungsstörung? Diese Unterscheidung wird in der Praxis oft verwischt, ist aber methodisch und juristisch hochrelevant.
Der Begriff wird inflationär verwendet. Hammesfahr formuliert die Problemstellung deutlich: Auch der Begriff der Bindungsstörung wird oftmals inflationär verwendet. Bindungsstörungen sind klinische Diagnosen für schwerwiegende Psychopathologien im Kleinkindalter, die infolge massiver Verwahrlosung, Vernachlässigung, emotionaler Deprivation, mangelnder Fürsorge und häufiger Wechsel des Betreuungsmilieus und frühem Aufwachsen in Institutionen auftreten (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 540).
Bindungsstörung ist eine klinische Diagnose. Hammesfahr stellt klar: Bindungsstörung ist eine klinisch-psychologische bzw. psychiatrische Diagnose (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 389).
Diese Unterscheidung ist methodisch zentral. Eine unsichere oder sogar desorganisierte Bindung ist kein Fall für eine Bindungsstörungs-Diagnose. Die Diagnose ist deutlich enger gefasst — sie erfordert klinische Symptome und einen klinischen Befund.
Voraussetzung — die ersten fünf Lebensjahre. Hammesfahr formuliert weiter: Bindungsstörungen stellen ein pathologisches, klinisches Bild der kindlichen Bindungsorganisation dar, das in Erscheinung tritt, wenn innerhalb der ersten fünf Lebensjahre eines Kindes keine Bindungsbeziehungen aufgebaut werden konnten, unter anderem aufgrund von schwerer Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierter Gewalt, häufigen Wechseln der Betreuungsumgebung oder deprivierenden Betreuungsbedingungen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 395, mit Verweis auf Zimmermann/Spangler PDR 2021).
ICD-10 differenziert zwei Formen. Hammesfahr zitiert die ICD-Klassifikation: Die Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) differenziert zwischen zwei Formen von Bindungsstörungen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 395).
F94.1 — Reaktive Bindungsstörung. Hammesfahr beschreibt die erste Form: Die reaktive Bindungsstörung des Kindesalters (F94.1) ist durch anhaltende Auffälligkeiten im sozialen Beziehungsmuster und in der Emotionalität des Kindes gekennzeichnet — wie Furchtsamkeit und Übervorsichtigkeit, eingeschränkte soziale Interaktionen mit Gleichaltrigen, gegen sich selbst oder andere gerichtete Aggressionen, Unglücklichsein und in einigen Fällen Wachstumsverzögerung (psychogener Minderwuchs) (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 395).
Dettenborn ergänzt aus klinischer Perspektive: Reaktive Bindungsstörungen gelten als Folge schwerer elterlicher Vernachlässigung, von Missbrauch oder schwerer Misshandlung — sie sind oft mit pathogener Fürsorge bzw. Kindeswohlgefährdung verbunden. Symptome sind anhaltende emotionale Störungen wie Furchtsamkeit und Übervorsichtigkeit bei wechselnden Umfeldbedingungen, eingeschränkte soziale Interaktionen mit Gleichaltrigen, gegen sich selbst oder andere gerichtete Aggressionen, Unglücklichsein (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2, mit Verweis auf Brisch 2021, 2013a).
F94.2 — Bindungsstörung mit Enthemmung. Hammesfahr beschreibt die zweite Form: Die Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung (F94.2) ist durch diffuses, non-selektives Bindungsverhalten auch gegenüber fremden Personen und aufmerksamkeitssuchendes, wahllos freundliches Verhalten gekennzeichnet. Je nach Umständen kommen auch emotionale und Verhaltensstörungen vor. Es wird angenommen, dass die Bindungsstörung mit Enthemmung durch einen andauernden Mangel an Gelegenheiten, selektive Bindungen aufzubauen, bedingt ist — wie etwa bei einem häufigen Wechsel der Bezugspersonen oder einem frühen Aufwachsen in Institutionen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 395).
Risiken der Enthemmung. Hammesfahr ergänzt: Mit undifferenziertem, promiskuitivem Bindungsverhalten gehen erhebliche Risiken einher, da diese Kinder oft Schwierigkeiten haben, sich selbst zu schützen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 540).
Das ist ein wichtiger klinischer Aspekt. Ein Kind, das zu jeder fremden Person wahllos Nähe sucht, ist nicht "besonders sozial" — es ist gefährdet, weil es die normale Stranger-Anxiety, die Schutzfunktion hat, nicht entwickelt hat.
Diagnostische Kriterien. Dettenborn nennt: Bindungsstörungen sind diagnostizierbar ab etwa acht Lebensmonaten. Sie bedürfen der Therapie oder spezialisierter Beratung. Die psychopathologischen Auffälligkeiten sollten über sechs Monate angehalten haben und in verschiedenen Beziehungssystemen aufgetreten sein (Brisch 2013a — zitiert bei Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2). Die Prognose gilt als relativ ungünstig.
Psychosozialer Minderwuchs. Hammesfahr beschreibt eine extreme Form: Eine extreme Folge schwerer emotionaler Vernachlässigung bzw. emotionaler Deprivation ist der psycho-soziale Minderwuchs. Der durch die mangelnde Zuwendung und Aufmerksamkeit der Bindungsperson beim Kind hervorgerufene Stress (Affektüberflutung) führt zu einer psychogenen Wachstumsretardierung, auch bei ausreichender oder sogar übermäßiger Nahrungsaufnahme (Hyperphagie). Psycho-sozialer Minderwuchs tritt oftmals in Kombination mit Verhaltensproblemen wie unter anderem Zurückgezogenheit, Selbststimulation (Schaukelbewegung), Albträumen, Schlafstörungen, Essstörungen und Aggression auf (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 541).
Folgen schwerer Belastung. Dettenborn formuliert die Langzeitfolgen: Mit dem Ausmaß familiärer Traumatisierung und massiven Dauerstresses steigt die Wahrscheinlichkeit späterer Persönlichkeitsstörungen sowie neurobiologischer Schädigungen im Gehirn bzw. schädlicher Auswirkungen auf die Gehirnreifung (Dettenborn/Walter, Kap. 2.3.2.2, mit Verweis auf Brisch 2021, 2013a). Salzgeber zieht dieselbe Grenze: Bindungsstörungen, wie sie auch im DSM-5 beschrieben sind, bedingten, dass das Kind sein Verhalten und seine Gefühle nicht mehr angemessen regulieren kann (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 1253). Davon abzugrenzen ist die desorganisierte Bindung, die als Risikofaktor gilt, aber nicht mit der klinischen Bindungsstörung gleichzusetzen ist (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1252).
Angstbindung — die paradoxe Konstellation. Hammesfahr beschreibt die Angstbindung: Im ersten Lebensjahr entwickelt sich Bindung an die Betreuungsperson — aufgrund der existenziellen Abhängigkeit des Säuglings von seiner Bezugsperson — unabhängig von der Qualität der elterlichen Fürsorge, auch wenn diese deutliche Mängel aufweist. Die Bindungsqualität ist dann jedoch beeinträchtigt, bis hin zur Entwicklung einer Angstbindung. Wenn die zentrale, überlebensnotwendige Bindungsperson zugleich Aggressor und Angstauslöser ist, entsteht für das Kind eine unentrinnbare, vollkommen schutzlose Situation (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 395).
Was Beteiligte beachten können. Erstens: Bindungsstörung ist nicht gleichbedeutend mit unsicherer Bindung. Wer in einem Gutachten den Begriff Bindungsstörung verwendet, muss eine klinische ICD-10-Diagnose stützen — mit Symptomen, Dauer und Beziehungssystemen.
Zweitens: F94.1 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Misshandlung und Vernachlässigung verbunden. Wenn eine reaktive Bindungsstörung diagnostiziert wird, ist die Frage nach Kindeswohlgefährdung nicht nur theoretisch.
Drittens: F94.2 ist typisch für Heimkinder und Kinder mit häufigem Wechsel der Bezugspersonen. Wer fremden Erwachsenen wahllos Nähe sucht, ist nicht besonders kontaktfreudig — sondern bindungsgestört.
Viertens: Auch an misshandelnde Eltern entstehen Bindungen. Hammesfahr formuliert: Kinder entwickeln Bindungen also auch an misshandelnde, missbrauchende und vernachlässigende Elternteile (Rn. 528). Eine Trennung aus Bindung ist daher immer ein Risiko, auch wenn die Bindungsperson schädigend ist.
Ausblick. In der nächsten Folge wenden wir uns dem Konstrukt der Erziehungsfähigkeit zu — Definitionen nach Dettenborn/Walter, Pawils/Metzner, Steinhauer, Kindler. Wie ist Erziehungsfähigkeit operationalisiert? Welche Bereiche werden unterschieden?
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Heute geht es um den zentralen elternbezogenen Begriff der familienpsychologischen Gutachten — die Erziehungsfähigkeit. Was bedeutet er? Welche Definitionen gibt es? Wie wird er operationalisiert?
Erziehung — die Grunddefinition. Zumbach et al. nennen zunächst die Definition des übergeordneten Begriffs: Erziehung ist unter anderem definiert als gerichtetes interaktives Einwirken auf ein Kind, mit dem eine dauerhafte Förderung der psychischen Entwicklung sowie der psychischen Dispositionen zu bewirken ist (Führer 2009 — zitiert bei Zumbach et al. 2020, Kap. 3).
Erziehungsfähigkeit nach Dettenborn und Walter. Hammesfahr zitiert die zentrale Definition wortlautidentisch: Dettenborn und Walter 2022 definieren Erziehungsfähigkeit als an den Bedürfnissen und Fähigkeiten eines Kindes orientierte Erziehungsziele und Erziehungseinstellungen auf der Grundlage angemessener Erziehungskenntnisse ausbilden und unter Einsatz ausreichender persönlicher Kompetenzen in der Interaktion mit dem Kind in Kindeswohl dienliches Erziehungsverhalten umsetzen zu können (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 371, mit Verweis auf Dettenborn/Walter 2022).
Diese Definition ist die in der deutschsprachigen Fachliteratur gebräuchlichste. Sie betont vier Komponenten: Erziehungsziele, Erziehungseinstellungen, Erziehungskenntnisse und persönliche Kompetenzen — und das alles muss in konkretes Erziehungsverhalten münden.
Pawils und Metzner 2014. Zumbach et al. zitieren eine zweite zentrale Definition: Pawils und Metzner 2014, S. 288, definieren die Erziehungsfähigkeit als die multidimensionale Fähigkeit von Eltern, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und Kinder zu erziehen (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Pawils/Metzner 2014, S. 288).
Steinhauer 1983. Zumbach et al. zitieren eine dritte Definition: Steinhauer 1983 fasst sich noch knapper und beschreibt Erziehungsfähigkeit als die elterliche Fähigkeit, die grundlegenden Entwicklungsbedürfnisse des Kindes zu erfüllen (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Steinhauer 1983).
Kontinuum statt Dichotomie. Zumbach et al. formulieren die Grundsystematik: Die Erziehungsfähigkeit ist kontinuierlich ausgeprägt — es besteht ein Kontinuum von optimaler Erziehungsfähigkeit bis hin zu völliger Erziehungsunfähigkeit. Erziehungsverhalten, als Ausdruck der Erziehungsfähigkeit, ist dabei umso dienlicher, je deutlicher es die kindlichen Grundbedürfnisse berücksichtigt, sich darüber hinaus aber auch an den konkreten Bedürfnissen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes orientiert (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Abbildung 4 Dimensionalität des Konstrukts Erziehungsfähigkeit).
Das ist methodisch wichtig: Erziehungsfähigkeit ist nicht "ja oder nein". Sie ist ein Kontinuum mit zwei Polen — optimal und vollkommen unfähig. Dazwischen gibt es viele Stufen.
Passung als entscheidendes Kriterium. Zumbach et al. weisen auf einen wichtigen Aspekt hin: In Verfahren zum Entzug elterlicher Sorge nach § 1666 BGB ist die Grenze einer noch ausreichenden Erziehungsfähigkeit jeweils individuell und fallspezifisch zu bestimmen. Entscheidend ist die Passung zwischen Fähigkeiten des Erziehenden und Bedürfnissen des Kindes (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Dettenborn/Walter 2016).
Diese Passung ist methodisch zentral. Ein Elternteil kann gegenüber dem einen Kind erziehungsfähig sein, gegenüber einem anderen nicht — etwa wenn das zweite Kind besondere Bedürfnisse hat. Dettenborn formuliert: Erziehungsfähigkeit kann gegenüber unterschiedlichen Kindern in Abhängigkeit von deren Persönlichkeitsmerkmalen unterschiedlich ausfallen und kann deshalb immer nur im Einzelfall, also im Verhältnis eines bestimmten Erziehenden zu einem bestimmten Kind, bewertet werden (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Komplementärbegriff bei § 1666 BGB. Zumbach et al. formulieren eine wichtige juristische Differenzierung: Letztlich ist somit nicht zu klären, ob die Eltern erziehungsfähig, sondern vielmehr ob die Eltern erziehungsunfähig sind. Im Kontext des § 1666 BGB wird der Begriff der Erziehungsfähigkeit als eine Art Komplementärbegriff verwendet, sodass aus einer erheblichen Einschränkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit auf eine Kindeswohlgefährdung geschlossen wird (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Schwabe-Höllein/Kindler 2006).
Vier Bereiche der Erziehungsfähigkeit nach Kindler. Zumbach et al. nennen die funktionale Gliederung: Wird ein funktionaler Ansatz der Beschreibung von Erziehungsfähigkeit gewählt, so schlägt Kindler 2006 vor, die folgenden Bereiche der Erziehungsfähigkeit zu unterscheiden: Fähigkeit, Bedürfnisse des Kindes nach körperlicher Versorgung und Schutz zu erfüllen; Fähigkeit, dem Kind als stabile und positive Vertrauensperson zu dienen; Fähigkeit, dem Kind ein Mindestmaß an Regeln und Werten zu vermitteln; Fähigkeit, einem Kind grundlegende Lernchancen zu eröffnen (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Kindler 2006).
Erziehungsfähigkeit nach Hammesfahr — vier Bereiche. Hammesfahr nennt einen Systematisierungsansatz, der die verschiedenen Aspekte funktional gliedert: Bereitschaft und Fähigkeit, die basalen körperlichen Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen und Ernährung, Schlaf- und Wohnplatz, Kleidung, Hygiene, Sicherheit zu gewährleisten; emotionale Fürsorge, also Vermittlung emotionaler Wärme, Schutz, Sicherheit, Zuwendung, Aufmerksamkeit, Interesse, Anerkennung; Förderung der kindlichen Entwicklung; erzieherische Lenkung und Grenzsetzung (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 372).
Verhaltensdispositionen vs. Erziehungsverhalten. Dettenborn weist auf eine wichtige methodische Differenzierung hin: Erziehungsfähigkeit beinhaltet manifeste und beobachtbare Merkmale — Erziehungsverhalten —, dem latente, nicht beobachtbare Merkmale, also Verhaltensdispositionen, zugrunde liegen: Erziehungsziele, Einstellungen, Kenntnisse und spezielle Kompetenzen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.1).
Dettenborn ergänzt: Diese im Sinne eines Selbstorganisationsprozesses lebensgeschichtlich gewachsenen Verhaltensdispositionen beeinflussen Erziehung aber nicht allein, weitere Wirkfaktoren sind die psychischen Ressourcen des Erziehenden, Charakteristika des Kindes und kontextuelle Quellen von Stress und Unterstützung — wie die Qualität der Paar- und Elternbeziehung und die sozialen und materiellen Rahmenbedingungen (Belsky 1984, Walper 2008, Schneewind 2010a — zitiert bei Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.1).
Beobachtbares Verhalten zählt. Dettenborn formuliert eine wichtige methodische Konsequenz: Da Verhaltensdispositionen deshalb nur bedingt aussagekräftig sind (Ratzke u.a. 2008), ist zur Einschätzung der Erziehungsfähigkeit vorrangig das konkrete auf das einzelne Kind wirkende Erziehungsverhalten heranzuziehen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.1).
Das ist methodisch zentral: Es zählt nicht, was die Eltern sagen sie würden tun. Es zählt, was sie tatsächlich tun. Die Beobachtung des konkreten Erziehungsverhaltens ist die wichtigste Erkenntnisquelle. Salzgeber mahnt zur begrifflichen Vorsicht: Der Begriff der Erziehungsfähigkeit dürfe trotz der Nähe zu juristischen Begriffen wie Schuld- oder Geschäftsfähigkeit nicht als Rechtsbegriff missverstanden und nicht als Voraussetzung für die Ausübung der elterlichen Sorge eingeführt werden (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 949). Den inhaltlichen Kern bildet der basale Erziehungs- und Betreuungsbedarf des Kindes — Versorgung, Schutz, Strukturgebung, Bindungserfahrungen und Zugehörigkeit (Salzgeber, a.a.O., Rn. 948).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Wenn ein Gutachten von Erziehungsfähigkeit spricht, sollte die zugrunde gelegte Definition genannt sein — Dettenborn/Walter, Pawils/Metzner, Steinhauer, Kindler. Eine Definition ohne Quelle ist methodisch dünn.
Zweitens: Die Passung zwischen elterlichen Fähigkeiten und kindlichen Bedürfnissen ist entscheidend. Ein Gutachten, das die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils ohne Bezug auf das konkrete Kind bewertet, ist methodisch fragwürdig.
Drittens: Bei § 1666 BGB geht es um Erziehungsunfähigkeit als Komplementärbegriff — nicht um perfekte Erziehung. Die Schwelle ist deutlich höher als bei Sorgerechtsentscheidungen.
Ausblick. In der nächsten Folge geht es um das autoritative Erziehungsverhalten — den in der Forschung am besten validierten Erziehungsstil. Hier kommen wir zu Maccoby/Martin 1983, Baumrind 1971/1991, Schneewind "Freiheit in Grenzen" und §§ 1618a/1626 Abs. 2 BGB.
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Heute geht es um den am besten validierten Erziehungsstil — das autoritative Erziehungsverhalten. Maccoby und Martin 1983 haben die heute gebräuchliche Vier-Typen-Systematik entwickelt. Diese ist die Grundlage fast jeder modernen Erziehungsforschung.
Zwei Variablen. Dettenborn beschreibt das Grundkonzept: Maccoby und Martin 1983 unterscheiden unter Berücksichtigung der Variablen Emotionalität/Zuwendung und Forderung/Kontrolle vier Grundtypen von Erziehungsverhalten — früher Erziehungsstile —, deren Klassifikation zum Teil bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückreicht (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5, mit Verweis auf Lewin 1953 und Baumrind 1971).
Die zwei Variablen sind: erstens die emotionale Wärme und Akzeptanz gegenüber dem Kind — wie zugewandt sind die Eltern? Und zweitens die Kontrolle und Forderung — wie viel Grenzsetzung und Erwartung üben sie aus? Diese beiden Dimensionen kombinieren sich zu vier Grundtypen.
Typ 1 — autoritäres Verhalten. Dettenborn beschreibt: autoritäres Verhalten mit geringer Akzeptanz und Feinfühligkeit gegenüber dem Kind, aber starker Kontrolle und einer fordernden Haltung (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Das ist die klassische strenge Erziehung — viel Kontrolle, wenig Wärme. Forschung zeigt: Diese Kinder zeigen häufig externalisierende Verhaltensauffälligkeiten, geringes Selbstwertgefühl, weniger soziale Kompetenz.
Typ 2 — vernachlässigendes Verhalten. Dettenborn: vernachlässigendes Verhalten mit wenig Akzeptanz und Feinfühligkeit und wenigen Grenzsetzungen und Forderungen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Das ist der schädlichste Stil — emotionale Kühle bei gleichzeitiger Abwesenheit von Lenkung. Diese Konstellation entspricht oft dem, was wir bei Vernachlässigung in der Praxis sehen.
Typ 3 — permissives Verhalten. Dettenborn: permissives Verhalten mit hoher Akzeptanz und Feinfühligkeit, aber wenig Kontrolle und geringen Forderungen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Das ist die laissez-faire-Erziehung — viel Wärme, wenig Grenzen. Kinder fühlen sich akzeptiert, aber ihnen fehlt Orientierung. Forschung zeigt: Diese Kinder haben häufig Schwierigkeiten mit Selbstdisziplin, Frustrationstoleranz, Regelakzeptanz.
Typ 4 — autoritatives Verhalten. Dettenborn: autoritatives Verhalten, das durch hohe Akzeptanz und Feinfühligkeit bei gleichzeitig deutlicher Grenzsetzung und Forderungen gekennzeichnet ist (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Das ist der goldene Mittelweg — emotionale Wärme und gleichzeitig klare Grenzen. Diese Kombination ist in der Forschung als günstigster Erziehungsstil etabliert.
Was die Forschung zeigt. Dettenborn formuliert die zentralen Befunde: Untersuchungen zeigen, dass autoritatives Erziehungsverhalten, das letztlich bindungsförderndes Verhalten (attachment parenting) mit Konstanz, Konsequenz und Normen- und Wertevermittlung verbindet, am ehesten zu emotional angepasstem, selbständigem, leistungsfähigem und positivem sozialen Verhalten eines Kindes beiträgt (Baumrind 1991 — zitiert bei Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Dettenborn ergänzt: Von einem so geprägten Erziehungsverhalten profitiert das Kind auch bei Umgangskontakten am ehesten (Amato/Gilbreth 1999, Walter 2009). Ungünstig wirken dagegen Mängel in den oben beschriebenen Verhaltensdimensionen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Gesetzlicher Bezugsrahmen. Dettenborn nennt die Verknüpfung mit dem deutschen Recht: Offenbar findet dieses autoritative Erziehungsverhalten, das am ehesten den gesetzlichen Vorgaben der §§ 1618a und 1626 Abs. 2 BGB entspricht, auch zunehmend Akzeptanz. Erkennbar ist offenbar eine immer deutlichere Abkehr von autoritärem Verhalten, insbesondere von körperlichen Strafen. Erziehung wird immer mehr auf Diskussion, Überzeugung und Kompromisssuche ausgerichtet (Köcher 2009 — zitiert bei Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
§ 1618a BGB regelt die Pflicht der Eltern und Kinder zu Beistand und Rücksichtnahme. § 1626 Abs. 2 BGB lautet: Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewußtem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
Freiheit in Grenzen — Schneewind. Dettenborn nennt eine Erweiterung des Modells: Ergänzt werden kann dieser Ansatz um eine weitere Dimension, nämlich die der Gewährung von Eigenständigkeit (Sternberg 1999), die Schneewind 2010a zur Prägung des Begriffes Freiheit in Grenzen für ein Erziehungskonzept veranlasste. Es zeichnet sich aus durch hohe elterliche Wertschätzung, Forderungen und Grenzsetzungen sowie das Gewähren und Fördern von Eigenständigkeit (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Das Konzept Freiheit in Grenzen ist in Deutschland besonders einflussreich — Klaus Schneewind hat es als Erweiterung des autoritativen Modells für deutsche Familien operationalisiert. Es betont besonders die Förderung der Eigenständigkeit, was im deutschen Recht durch § 1626 Abs. 2 BGB normativ verankert ist.
Vorsicht bei der Bewertung. Dettenborn formuliert eine wichtige methodische Warnung: Bewertungen des Erziehungsverhaltens sollten mit Zurückhaltung vorgenommen werden. Erstens: Abweichungen von Positivbeschreibungen, wie dem beschriebenen autoritativen Erziehungsverhalten, sollten nicht vorschnell als Erziehungseinschränkung bewertet werden. Positivlisten können als Orientierung dienen, sind aber auch von kompetenten Erziehenden nicht immer durchgängig zu erfüllen. Grundsätzlich ist eine Vielfalt von Erziehungsverhalten und Verhaltensdispositionen zu tolerieren, sofern nicht Grundbedürfnisse des Kindes verletzt oder dessen Interessen und Fähigkeiten ignoriert werden. Dies schließt aus, lediglich mittelschichtorientiertes oder durch westliche Kultur geprägtes Erziehungsverhalten anzuerkennen (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5).
Kulturelle Aspekte. Hammesfahr ergänzt im Kontext interkultureller Erziehungsstile: Die Charakteristika des autoritativen Erziehungsstils, der in der Erziehungsforschung als besonders günstig angesehen wird, entsprechen in vieler Hinsicht der independenten, individualistischen Orientierung — bidirektionale Kommunikation, Wahlmöglichkeiten, Förderung von Diskussionen, Berücksichtigung der Rechte von Kindern, Erziehung zu Autonomie und Selbstbewusstsein. Der als weniger optimal geltende autoritäre Erziehungsstil — direkte Anweisungen, Gehorsamserwartungen — entspricht dagegen in vieler Hinsicht der interdependenten Orientierung, vor allem, wenn parentale Autorität durch emotionale Wärme und Unterstützung ausbalanciert sind. In Abhängigkeit vom soziokulturellen Umfeld können daher unterschiedliche Erziehungsstile als entwicklungsförderlich angesehen werden. Eine einfache Übertragung der Wirkung bestimmter Erziehungsstile auf die kindliche Entwicklung in unterschiedlichen kulturellen Kontexten ist daher nicht zulässig (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, mit Verweis auf Pfundmair PDR 2017, 47; Borke/Keller; Leyendecker/Schölmerich; Trommsdorff).
Interaktion statt Einbahnstraße. Dettenborn formuliert: Erziehung ist zudem als Interaktion zu verstehen. Nicht nur der Erziehende wirkt auf das Kind, sondern auch das Kind auf den Erziehenden. So kamen Avinun und Knafo 2014 nach einer Meta-Analyse von 32 Zwillingsstudien zu dem Ergebnis, dass Kinder zu etwa 23 Prozent das Verhalten der Eltern beeinflussten (Dettenborn/Walter, Kap. 2.7.3.5). Salzgeber ordnet den Erziehungsstil systematisch ein: Er stelle eine übergeordnete und wesentliche Kategorie dar, die sich von Erziehungseinstellungen, Erziehungszielen und Erziehungspraktiken unterscheiden lasse, wobei der autoritative Elternteil unbedingte Zuwendung mit klaren, konsistenten Regeln verbinde (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 950). Eine normative Etikettierung als nicht mehr erziehungsfähig allein anhand des Stils sei dabei zu vermeiden (Salzgeber, a.a.O., Rn. 949).
Was Beteiligte beachten können. Erstens: Wenn ein Gutachten ein autoritäres Verhalten kritisiert, sollte differenziert werden. Im interkulturellen Kontext kann autoritäres Verhalten — wenn mit emotionaler Wärme verbunden — funktional sein.
Zweitens: Vielfalt ist zulässig. Abweichungen vom autoritativen Stil sind nicht automatisch Erziehungsmängel. Nur die Verletzung kindlicher Grundbedürfnisse rechtfertigt eine negative Bewertung.
Drittens: § 1626 Abs. 2 BGB ist die normative Grundlage. Wer dem Kind keine Eigenständigkeit gewährt, wer nicht mit dem Kind spricht, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Ausblick. In der nächsten Folge wenden wir uns einem zentralen Teilaspekt der Erziehungsfähigkeit zu — der Bindungstoleranz. Was bedeutet sie genau? Warum ist der Begriff irreführend? Und welche Rechtsprechung gibt es zu Bindungsfürsorge?
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Heute geht es um die Bindungstoleranz — eines der zentralen elternbezogenen Kindeswohlkriterien. Wer mit einem Trennungsgutachten zu tun hat, begegnet diesem Begriff fast immer. Aber er wird oft missverstanden. Schauen wir genau hin.
Bindungstoleranz als Teilbereich der Erziehungsfähigkeit. Dettenborn formuliert die Einordnung: In der Erkenntnis, wie bedeutsam der Erhalt emotionaler Bindungen für ein Kind ist, findet das Kriterium der Bindungstoleranz seine Berechtigung. Die Verwendung des Begriffs Toleranz ist insofern irreführend, als dass die Fähigkeit und Bereitschaft, den Kontakt zum anderen Elternteil aktiv zu fördern und zu unterstützen, gemeint sind, und nicht, ihn nur zu tolerieren. Bindungstoleranz stellt so einen Teilbereich der Erziehungsfähigkeit dar (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Das ist der zentrale Punkt: Toleranz im engeren Sinne — also "nur dulden" — reicht nicht aus. Gemeint ist die aktive Förderung. Der Begriff ist sprachlich missverständlich, aber der Gegenstand ist klar.
Das Kerngeschehen. Dettenborn spezifiziert: Im Kern wird Bindungstoleranz durch eine verminderte Fähigkeit und/oder Bereitschaft herabgesetzt, ein Kind vor Erwachsenenkonflikten zu schützen und Bindungspersonen trotz eigener Konflikte in ihrer Bedeutung für das Kind zu achten (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Zwei Komponenten also: das Kind vor Erwachsenenkonflikten schützen, und den anderen Elternteil trotz eigener Konflikte als wichtige Bezugsperson für das Kind respektieren. Beides muss vorhanden sein.
Hammesfahr — die proaktive Haltung. Hammesfahr formuliert eine wichtige Präzisierung: Hiermit ist also eine über bloße Toleranz bzw. Duldung deutlich hinausgehende, proaktive Haltung gemeint. Der Begriff der Bindungsfürsorge kennzeichnet darüber hinausgehend eine wertschätzende Haltung von Eltern gegenüber den gewachsenen Bindungen ihrer Kinder zu anderen Bindungspersonen und proaktive elterliche Verhaltensweisen, diese Bindungen zu erhalten und zu fördern — im Unterschied zu bloßer Tolerierung (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 636, mit Verweis auf Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner ZKJ 2022, 244, 247).
Konkrete Frage nach Bindungstoleranz. Hammesfahr formuliert die zentrale gutachterliche Frage: Wie ist die Bereitschaft und Fähigkeit des betreuenden Elternteils einzuschätzen, die Bedeutung des anderen Elternteils als Bindungs-, Fürsorge- und Erziehungsperson für das Kind zu erkennen und zu akzeptieren und die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen, zu unterstützen und zu fördern (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 635, mit Verweis auf Dettenborn/Walter Familienrechtspsychologie S. 222).
Einschränkungen erkennen. Hammesfahr listet konkrete Anhaltspunkte: Einschränkungen der Bindungstoleranz können sich zeigen in abwertenden Äußerungen über den anderen Elternteil insbesondere in Anwesenheit des Kindes, Ausüben von Koalitionsdruck auf das Kind, Schüren von Ängsten, Androhen von Liebesentzug bei Zuwendung zum anderen Elternteil, positivem Verstärken von ablehnenden Äußerungen des Kindes über den anderen Elternteil sowie objektiv unbegründeten Einschränkungen des Umgangsrechts (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 636).
Verhaltens- und Einstellungsebene. Hammesfahr formuliert eine wichtige diagnostische Differenzierung: Zur Einschätzung der Bindungstoleranz sind nicht nur Absichtserklärungen, sondern das konkrete Verhalten des betreuenden Elternteils (Verhaltensebene) sowie dessen Bild vom anderen Elternteil als Bindungs- und Fürsorgeperson für das Kind, das diesem direkt oder indirekt (auch unbewusst) vermittelt wird (Einstellungsebene), von Bedeutung (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 636).
Das ist methodisch zentral. Ein Elternteil kann verbal beteuern, er fördere den Kontakt — aber durch nonverbale Kommunikation, durch Mimik, durch Wertungen das Gegenteil bewirken. Beide Ebenen müssen erfasst werden.
Drei mögliche Ursachen einer Ablehnung. Dettenborn beschreibt die zentrale differenzielle Diagnostik bei Ablehnungsverhalten des Kindes: Die Grundfrage, ob ein Elternteil den Kontakt des Kindes zu wichtigen Bindungspersonen fördert oder durch Handlungen erschwert, kann zuallererst über die Haltung des Kindes erhellt werden. Ist etwa festzustellen, dass ein Kind Kontaktwünsche zu beiden Elternteilen offen ausdrücken kann, sind negative Beeinflussungen weitgehend auszuschließen oder bleiben zumindest ohne Wirkung. Äußert sich ein Kind sehr negativ über einen Elternteil oder lehnt es gar den Kontakt zu ihm ab, so sind meist drei mögliche Ursachen, oft auch Mischformen, zu prüfen (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Ursache 1 — eigene negative Erfahrungen. Dettenborn: Beruht die ablehnende Haltung des Kindes auf eigenen Erfahrungen mit diesem Elternteil? Wird diese Frage bejaht, so können daraus gegebenenfalls Gründe für eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und eine Übertragung der Alleinsorge auf den anderen Elternteil abgeleitet werden (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Ursache 2 — mangelnde Bindungstoleranz. Dettenborn: Wird die erste Frage verneint, so ist zu prüfen, ob die ablehnende Haltung des Kindes durch Einflussnahmen des anderen Elternteils hervorgerufen wurde — eben durch mangelnde Bindungstoleranz. Die Bandbreite der zugrundeliegenden Motive kann dabei vielfältig sein (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Ursache 3 — alignment. Dettenborn: Finden sich auch hierfür keine Hinweise, so kann die ablehnende Haltung auch eine bereits als alignment beschriebene Bewältigungsstrategie des Kindes im Elternkonflikt darstellen, eine vom Kind ausgehende Ausrichtung auf einen Elternteil (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.7).
Diese drei Ursachen müssen sorgfältig differenziert werden. Eine reflexartige Zuordnung zu "mangelnde Bindungstoleranz" ist methodisch fragwürdig — es kann ebenso gut um reale Negativerfahrungen oder um eigenständige Bewältigung gehen.
Trennungsschmerz nicht überinterpretieren. Hammesfahr formuliert eine wichtige Warnung: Trennungsschmerz beim Abschied vom betreuenden Elternteil, später beim Abschied vom besuchten Elternteil, der Wunsch nach Wiedervereinigung der Eltern, Verunsicherungen und Befürchtungen aufgrund der elterlichen Konfliktspannung werden nicht wahrgenommen oder deutlich unterbewertet. Solche einseitig akzentuierten Wahrnehmungsmuster sind häufig auftretende Ursachen von Umgangsproblemen und Umgangsverweigerung. Typische Reaktion vieler Elternteile ist, daraufhin — unter Verweis auf die Belastungsanzeichen des Kindes — den Umgang einzuschränken, damit das Kind zur Ruhe kommt (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 633, mit Verweis auf Behrend Kindliche Kontaktverweigerung).
Diese Konstellation ist häufig: Ein Kind zeigt Trennungsschmerz nach dem Umgang mit dem anderen Elternteil. Der betreuende Elternteil deutet das als Beleg dafür, dass der Umgang das Kind belastet — und schränkt ihn ein. Tatsächlich ist Trennungsschmerz aber normal und nicht Indiz für eine Umgangsschädigung.
Bindungstoleranz und Wechselmodell. Hammesfahr betont die Bedeutung im Kontext gleichberechtigter Betreuungsmodelle: Bindungstoleranz und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation auf der Elternebene sind zentrale Prüfkriterien (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 466).
Im Wechselmodell ist Bindungstoleranz besonders wichtig. Wenn Eltern wechselseitig nicht die Erziehungsleistung des anderen anerkennen, wird das Kind in einen permanenten Loyalitätskonflikt gestellt — das Wechselmodell scheitert. Salzgeber führt die Bindungstoleranz ausdrücklich als elternzentriertes Kindeswohlkriterium — neben Förderungsprinzip und Kooperationsbereitschaft (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 908). Schutzgut ist dabei die sichere Bindung des Kindes, die auf der Erfahrung einer verlässlich und feinfühlig reagierenden Bezugsperson beruht und durch aktive Förderung beider Elternbeziehungen erhalten wird (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1249).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Bei Hinweisen auf mangelnde Bindungstoleranz sollte differenziell diagnostiziert werden — eigene Negativerfahrungen, Beeinflussung, Eigenständigkeit des Kindes.
Zweitens: Beide Ebenen müssen erfasst werden — verbale Aussagen und tatsächliches Verhalten. Wer formal behauptet, den Kontakt zu fördern, aber durch Mimik, Tonfall und Wertungen abwertet, schädigt die Bindung.
Drittens: Trennungsschmerz ist nicht Belastungsindiz. Wer Belastungssymptome nach Umgang als Argument für Umgangseinschränkung nimmt, verkennt die Bindungspsychologie.
Ausblick. In der nächsten Folge geht es um die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern — eng verwandt mit der Bindungstoleranz, aber ein eigenständiges Kriterium. Was gehört dazu? Welche diagnostischen Anhaltspunkte gibt es?
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Heute geht es um ein weiteres zentrales elternbezogenes Kindeswohlkriterium — die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Eng verwandt mit Bindungstoleranz, aber ein eigenständiger Bewertungsgegenstand.
Das Kerngeschehen. Hammesfahr formuliert: Bei der psychologischen Untersuchung steht die Kooperation auf der Elternebene im Zentrum — die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, in konstruktiver und sachbezogener Weise miteinander zu kommunizieren, Absprachen über die Belange des Kindes zu treffen und diese in abgestimmter Form umzusetzen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 465, mit Verweis auf Zumbach/Lübbehüsen/Volbert/Wetzels Psychologische Diagnostik S. 23 und Dettenborn-Handbuch der Rechtspsychologie S. 578 sowie Salzgeber Arbeitsbuch 2018, S. 67).
Vier Komponenten. Die Definition zerfällt in vier Komponenten: erstens die Fähigkeit zur Kommunikation — können die Eltern miteinander reden? Zweitens die Bereitschaft zur Kommunikation — wollen sie miteinander reden? Drittens die Absprachefähigkeit — können sie zu Vereinbarungen kommen? Viertens die abgestimmte Umsetzung — halten sie sich an Vereinbarungen?
Stabile Merkmale? Nein. Hammesfahr formuliert eine wichtige Klarstellung: Wenn die Trennung etwa unerwartet eintrat, kann die Trennungsbewältigung der Eltern inkongruent verlaufen und in der Anfangszeit nach der Trennung erhebliche Kooperationsprobleme hervorrufen. Insofern sind Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit nicht als stabile Merkmale zu sehen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 474, mit Verweis auf Kindler/Salzgeber PDR 2023, 41, 55).
Hammesfahr ergänzt: Vielmehr spielt bei der Einschätzung der elterlichen Konfliktdynamik auch die Zeitspanne zwischen der Trennung und der Begutachtung eine Rolle. In den ersten Phasen können Unterstützungsformen wie Elternberatung, Trennungsberatung, Mediation, Elternkurse (Kinder im Blick) und gegebenenfalls therapeutische Unterstützung zur Trennungsbewältigung oftmals deutliche Verbesserungen der Elternkooperation erreichen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 474).
Das ist methodisch wichtig: Eine momentane Kooperationsschwäche ist nicht automatisch ein langfristiges Defizit. Zeitfaktor und Interventionsmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden.
Hochkonfliktfamilien — die andere Seite. Hammesfahr beschreibt das Gegenmodell: Dies stellt sich bei einem anhaltend hohen Konfliktniveau bzw. Hochkonflikthaftigkeit mit chronischer elterlicher Konfliktverstrickung deutlich anders dar, die durch Chronizität und gering erscheinende Beeinflussbarkeit charakterisiert sind (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 475, mit Verweis auf Kindler PDR 2023, 5, 16).
Definition Hochkonfliktfamilie. Hammesfahr zitiert die zentrale Definition: Hochkonfliktfamilien sind durch ein so hohes Konfliktniveau gekennzeichnet, dass Beeinträchtigungen — erstens auf den Ebenen des Verhaltens und/oder der Persönlichkeit mindestens eines Elternteils, zweitens der Beziehung der Eltern untereinander und der Elternteile mit dem Kind sowie drittens der Nutzung von institutioneller Hilfe zur Klärung der Konflikte — so erheblich sind, dass viertens eine Reduktion der Konflikte und Klärung von Alltagsfragen mit herkömmlichen rechtlichen und/oder beraterischen Hilfen nicht angemessen möglich erscheint und fünftens eine Gefährdung des Kindes wahrscheinlich ist (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 475).
Teufelskreis. Hammesfahr beschreibt die Dynamik: In diesem Stadium unterliegt der Elternkonflikt einer sich selbst verstärkenden Dynamik bzw. einem Teufelskreis sich wechselseitig aufschaukelnder Konflikthandlungen der Eltern, in dem Verhaltensweisen des jeweils anderen Elternteils grundsätzlich als feindselig gegen sich selbst gerichtet interpretiert werden und Reflektionen eigener Anteile am Konflikt weitgehend ausbleiben. Dies setzt den Möglichkeiten von Einvernehmen enge Grenzen, da im Stadium der Hochkonflikthaftigkeit Interventionen wie Mediation und gemeinsame Elternberatung kaum noch wirksam werden (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 475).
Dettenborn — Analysepunkte. Dettenborn nennt zentrale Analysepunkte für die Beurteilung der Kooperationsfähigkeit: Findet vor dem Kind eine wechselseitige Abwertung in den Elternfunktionen statt? Wird es instrumentalisiert? Wird das Kind Zeuge heftiger oder gar gewalttätiger Auseinandersetzungen der Eltern? Wie stark sind die Eltern emotional miteinander verstrickt? Ist die Trennung innerlich vollzogen worden? Gibt es Abhängigkeitsstrukturen, die für die Kooperationsentwicklung relevant sind? Sind die Abhängigkeitsstrukturen symmetrisch oder asymmetrisch? Besteht ein Machtungleichgewicht? (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.6).
Dispositionen einbeziehen. Dettenborn ergänzt: Um die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperation einzuschätzen, sind Dispositionen der Eltern einzubeziehen. Sind etwa Störungen psychischer Funktionsbereiche erkennbar, die Kooperationsdefizite mitverursachen? Haben Geschehnisse der Trennungskrise, beispielsweise Gewalthandlungen, die Kooperationsfähigkeit vermindert? Welche Einstellung besteht zum anderen Elternteil, zur Beziehung zwischen ihm und dem Kind und zum Kind selbst? Wird Kooperation als sinnvoll und Erfolg versprechend erachtet? (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.6).
Einsichts- und Veränderungsfähigkeit. Dettenborn formuliert die Voraussetzungen für Intervention: Einsichtsfähigkeit der Eltern sind hierzu ebenso erforderlich, wie der Wille zur Abänderung der Kooperationsdefizite, letztlich die Ausprägung der Veränderungsbereitschaft. Dies sind auch die Kriterien, die vor allem bei einer Nichtannahme bzw. einem Misserfolg der Intervention dann letztlich zur Bewertung des Kooperationsverhaltens herangezogen werden (Dettenborn/Walter, Kap. 4.4.6).
Die Wahl des Betreuungsmodells. Hammesfahr formuliert die praktische Konsequenz: Bei der psychologischen Untersuchung, durch welche Regelungsoption des Aufenthalts die günstigste Relation zwischen den alters- und entwicklungsentsprechenden Bedürfnissen und den Lebensumständen des Kindes herzustellen ist, sind elternbezogene Kindeswohlkriterien — erzieherische Kompetenzen inklusive Bindungstoleranz und Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation auf der Elternebene — und kindbezogene Kindeswohlkriterien — Bindungen und Beziehungen zu den Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen, Geschwisterbeziehungen, Kindeswille, Betreuungs- und Umgebungskontinuität — zu prüfen und abzuwägen (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 466).
Wechselmodell und Kooperation. Bei Sorgerechtsentscheidungen über das Wechselmodell ist die Kooperationsfähigkeit besonders zentral. Hochkonflikt-Konstellationen sprechen tendenziell gegen ein Wechselmodell, weil das Modell auf wechselseitige Absprachen angewiesen ist.
Dettenborn formuliert dazu im Zusammenhang mit dem Wechselmodell: Es kann kindeswohldienlich sein, wenn das Betreuungs-Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet wird — weswegen dies überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist (Dettenborn/Walter, Kap. 2.5.2, mit Verweis auf OLG Hamm NJW 2012). Unter bestimmten Umständen kann es aber im Hinblick auf das Kindeswohl geboten erscheinen, das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen (BVerfG, 2. Kammer — Beschluss vom 22.01.2018 — 1 BvR 2616/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.07.2021 — 3 UF 144/20). Salzgeber zählt die Kooperationsbereitschaft zu den elternzentrierten Kindeswohlkriterien (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 908). Bei Hinweisen auf Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, die Kooperationsdefizite mitverursachen können, habe der Sachverständige diese zuerst abzuklären (Salzgeber, a.a.O., Rn. 971).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Bei der Beurteilung der Kooperationsfähigkeit ist der Zeitfaktor zu berücksichtigen. Eine akute Trennungskrise rechtfertigt nicht die Annahme dauerhafter Kooperationsunfähigkeit.
Zweitens: Die Differenzierung zwischen akutem Trennungsschock, Unstimmigkeiten in der Neuorganisation und chronifizierter Hochkonflikthaftigkeit ist methodisch zentral. Sie hat unterschiedliche Interventionsfolgen.
Drittens: Bei Hochkonflikthaftigkeit sind Mediation und gemeinsame Beratung wenig wirksam — das ist empirisch belegt. Stattdessen werden parallele Einzelarbeit, verhaltensregulierende Interventionen und externe Strukturierung wirksamer.
Ausblick. In der nächsten Folge wenden wir uns einer der schwierigsten Konstellationen zu — der Erziehungsfähigkeit bei psychisch erkrankten Eltern. Welche Risiken gibt es allgemein? Wie bewertet man Erziehungsfähigkeit bei Depression, Sucht, psychotischen Störungen?
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Heute geht es um eine der schwierigsten Konstellationen der familienpsychologischen Begutachtung — die Erziehungsfähigkeit bei psychisch erkrankten Eltern. Hier sind die methodischen Anforderungen besonders hoch — und die Fehlerquellen entsprechend zahlreich.
Grundsatz — Diagnose ist nicht Diagnose. Staub formuliert die zentrale Klarstellung: Eine psychische Störung oder psychiatrische Erkrankung eines Elternteils sagt noch nichts über dessen Erziehungsfähigkeit aus. Daher ist es unzulässig, aus einer psychiatrischen Diagnose Erziehungsunfähigkeit abzuleiten (Staub, Kap. 8.4).
Diese Aussage ist methodisch zentral. Eine Diagnose — Depression, ADHS, Borderline, Sucht — ist eine Klassifikation. Sie sagt nichts über die konkrete Erziehungsleistung. Wer aus der Diagnose direkt auf Erziehungsunfähigkeit schließt, übergeht den entscheidenden Schritt — die konkrete Auswirkungsanalyse.
Konkrete Fallbeispiele. Staub illustriert mit klinischen Beispielen: Beispielsweise wäre eine an einer Zwangsstörung erkrankte Mutter emotional und kognitiv hinreichend dafür ausgerüstet, mit Unterstützung ein psychisch und physisch gesundes Kind zu erziehen; zur Erziehung eines behinderten Kindes mit speziellen Entwicklungsanforderungen hingegen verfügt die gleiche Mutter nicht über die nötigen Ressourcen. In einem anderen Fall ist eine krankheitsuneinsichtige und infolge Malcompliance unbehandelte psychotische Mutter nicht erziehungsfähig, während sie mit einem Helfernetz im Hintergrund möglicherweise fähig wäre, ihr Kind zu erziehen, wenn sie sich denn medikamentös behandeln ließe (Staub, Kap. 8.4).
Diese Beispiele zeigen: Erziehungsfähigkeit bei psychischer Erkrankung hängt von vier Faktoren ab — der konkreten Erkrankung, dem konkreten Kind, der Behandlungssituation und dem sozialen Helfernetz. Ohne diese Differenzierung ist keine seriöse Beurteilung möglich.
Risikofaktoren auf der Elternseite. Staub nennt die zentralen Risikofaktoren: Eine Kindeswohlgefährdung besteht vor allem bei Säuglingen und frühem Erkrankungsbeginn der Mutter, bei psychotischen Störungen, bei Isolierung der Bezugsperson oder der ganzen Familie, bei fehlender Krankheitseinsicht und bei Doppeldiagnosen — psychiatrische Störung und Persönlichkeitsstörung —, bei feindseliger Einstellung der Eltern dem Kind gegenüber und bei schwierigem kindlichem Temperament. Bei chronischem Verlauf droht die Gefahr eingeschränkter emotionaler Verfügbarkeit und einer Parentifizierung des Kindes (Staub, Kap. 8.4).
Auswirkungsanalyse. Dettenborn nennt eine Systematik der konkreten Auswirkungen psychischer Erkrankung auf die Erziehungsfähigkeit. Er nennt: Bindungsdefizite, wenn Bindungssignale des Kindes nicht angemessen wahrgenommen werden und es unzureichende emotionale Zuwendung erfährt, was erschwerten Bindungsaufbau bzw. Bindungserhalt bis hin zu Bindungsstörungen zur Folge haben kann; Betreuungsdefizite, wenn die Fähigkeit zur eigenen Lebensführung nicht mehr ausreichend vorhanden ist; Beaufsichtigungsdefizite, wenn Gefährdungslagen insbesondere bei kleinen Kindern durch mangelnde Urteilsfähigkeit nicht adäquat eingeschätzt werden; Lenkungsdefizite, wenn Lenkungsverhalten schwindet oder schwankt; rigides Elternverhalten bei Überforderungen, Impulsdurchbrüchen oder antisozialen Einstellungen; Förderdefizite durch mangelnde Unterstützung kognitiver, medizinischer oder auch kreativer Bedürfnisse des Kindes (Dettenborn/Walter, Kap. 6.4.8).
Beziehungsabbrüche und ihre Folgen. Dettenborn ergänzt: Beziehungsabbrüche durch Klinikaufenthalte und/oder sozialen Rückzug des betreuenden Elternteils in Krankheitsphasen und/oder durch dessen eingeschränkte Beziehungsfähigkeit und wechselnde Bezugspersonen (Dettenborn/Walter, Kap. 6.4.8).
Tabuisierung, Isolation, Schuld- und Schamgefühle. Dettenborn beschreibt weitere Folgen: Tabuisierung der Erkrankung, wenn dem Kind vom erkrankten Elternteil ein Kommunikationsverbot über die elterliche Symptomatik und damit auch über die daraus resultierenden Belastungen auferlegt wird; Isolation durch anhaltenden oder phasenweisen sozialen Rückzug des Erkrankten — dies kann auch dem Kind den Zugang zu sozialen Unterstützungssystemen und sozialen Kontakten zu Gleichaltrigen nehmen; mangelndes Symptomverständnis des Kindes; Schuldgefühle durch den irrtümlichen Glauben, für das Leiden oder die Erkrankung des Elternteils verantwortlich zu sein; Schamgefühle aufgrund befürchteter oder erlebter Abwertungen des Elternteils im sozialen Umfeld; Loyalitätskonflikte, wenn sich das Kind im Kontakt mit Außenstehenden aus Loyalitätsempfinden gegenüber dem Erkrankten nicht öffnet; Parentifizierung im Sinne einer Übernahme altersunangemessener Verantwortung für den erkrankten Elternteil oder andere Familienmitglieder; Modelllernen durch Orientierung und Übernahme unrealistischer, unangemessener und ineffektiver Bewältigungsstrategien oder Wahrnehmungen der Eltern (Dettenborn/Walter, Kap. 6.4.8).
Substanzmissbrauch. Dettenborn klassifiziert nach DSM-V: Das DSM-V unterscheidet zehn psychotrope Substanzklassen — Alkohol, Koffein, Cannabis, Halluzinogene, Inhalantien, Opioide, Sedativa/Hypnotika/Anxiolytika, Stimulanzien (Amphetamin, Kokain u.a.), Tabak und andere/unbekannte Substanzen. Die einzelnen Gruppen unterscheiden sich in ihrer körperlichen und psychischen Wirkung und können in unterschiedlicher Intensität zu psychischer und/oder körperlicher Abhängigkeit und zu Störungen im psychosozialen Bereich führen (Dettenborn/Walter, Kap. 6.4.8.1).
Hammesfahr — die zentrale Aussage. Hammesfahr formuliert: Psychische Erkrankung und Suchterkrankung können sich beeinträchtigend auf alle Bereiche elterlicher Erziehungsfähigkeit auswirken — Alltagsbewältigung, Betreuung und Aufsicht, körperliche und emotionale Versorgung, Förderung, erzieherische Lenkung und Grenzsetzung. Kinder und Jugendliche, die bei psychisch erkrankten oder suchtkranken Elternteilen aufwachsen, haben ein deutlich erhöhtes Risiko, selbst eine psychische Störung zu entwickeln (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 518). Salzgeber benennt das gestufte Vorgehen: Bei Hinweisen auf Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen der Eltern habe der Sachverständige diese zuerst abzuklären, bevor Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit beurteilt werden (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 971). Für den häufigen Sonderfall der Sucht gilt: Die Suchtentwicklung habe eine multifaktorielle Genese, was eine pauschale Ableitung von der Diagnose auf die Erziehungsfähigkeit verbietet (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1063).
Vorgehensweise bei der Beurteilung. Staub formuliert die methodische Vorgehensweise: Die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von psychisch kranken Eltern erfolgt zunächst in gleicher Weise wie bei Eltern ohne psychiatrische Diagnose (Staub, Kap. 8.4, mit Verweis auf Ludewig/Baumer/Salzgeber/Häfeli/Albermann 2015).
Staub ergänzt: Beruht eine noch nicht dokumentierte, aber ernst zu nehmende psychische Störung beim Elternteil auf einer fundierten Vermutung, sollte der Elternteil zunächst in Bezug auf die Schwere, Prognose und Therapierbarkeit psychologisch-psychiatrisch abgeklärt bzw. begutachtet werden, bevor die mit der kindbezogenen Fragestellung beauftragte sachverständige Person auf dieser Grundlage konkrete und potentielle Auswirkungen der psychischen Erkrankung auf die Erziehungsfähigkeit beurteilt (Staub, Kap. 8.4).
Parent Skills Model — McGaw/Sturmey 1994. Staub erläutert ein hilfreiches Modell bei kognitiv beeinträchtigten Eltern, das auch bei psychischer Erkrankung Orientierung bietet: Bei der Einschätzung der elterlichen Kompetenzen von kognitiv beeinträchtigten Eltern erweist sich das Parent Skills Model von McGaw und Sturmey 1994 als hilfreich. Dieses Modell fokussiert drei Bereiche, welche die Erziehungs- und Betreuungskompetenz kognitiv beeinträchtigter Eltern beeinflussen: Parent's Life Skills bezieht sich auf allgemeine Lebensfertigkeiten der Eltern, die nicht unmittelbar mit der Versorgung des Kindes zusammenhängen — Haushaltsführung, Mobilität, sprachliche und soziale Fähigkeiten, Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen, Tagesstruktur (Staub, Kap. 8.4.2, mit Verweis auf McGaw/Sturmey 1994).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Bei psychisch erkrankten Eltern ist eine zweistufige Begutachtung angezeigt — zunächst die Klärung der psychischen Störung, dann die Auswirkung auf die Erziehungsfähigkeit. Wer beides in einem Schritt erledigt, ist methodisch dünn.
Zweitens: Doppeldiagnosen — psychiatrische Störung plus Persönlichkeitsstörung — sind besonders heikel. Sie haben eine ungünstigere Prognose und erfordern eine spezifische Auswirkungsanalyse.
Drittens: Behandlungscompliance und Helfernetz sind oft entscheidend. Eine medikamentös eingestellte, in Therapie befindliche, mit einem Helfernetz unterstützte erkrankte Person kann erziehungsfähig sein. Ohne diese drei Komponenten kann es anders aussehen.
Ausblick. In der nächsten Folge schauen wir auf zwei spezifische Konstellationen, die in der familienrechtspsychologischen Praxis besonders häufig sind — Borderline und Narzissmus bei Eltern. Wie wirken sich diese Persönlichkeitsstörungen auf Erziehung und Trennungskonflikt aus?
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Heute geht es um zwei Persönlichkeitsstörungen, die im familienrechtspsychologischen Kontext überdurchschnittlich häufig anzutreffen sind — die Borderline-Persönlichkeitsstörung und der Narzissmus. Beide haben spezifische Auswirkungen auf Erziehung und Trennungskonflikt.
Überrepräsentation bei Hochkonflikt. Staub formuliert die Ausgangslage: Unter den Persönlichkeitsstörungen, welche im DSM-V und ICD-10 unterschieden werden, sind im Kontext des zivilrechtlichen Kindesschutzes Eltern mit einer Borderline-Persönlichkeitsstruktur (häufiger Frauen) und Eltern mit einem hohen Narzissmus-Anteil (häufiger Männer) übervertreten. Wo Kinder nachweislich von einem Elternteil dem anderen entfremdet werden oder wo Eltern trotz objektiver Aussichtslosigkeit nicht aufhören, auf behördlicher Ebene um ihre Kinder zu kämpfen, muss sogar eine Persönlichkeitsstörung in Betracht gezogen werden (Staub, Kap. 3.1.1).
Persönlichkeitsstörung als Beziehungsstörung. Staub erläutert die zentrale Reframing-Perspektive: Wenn auch nur zögernd, so setzt sich doch allmählich die Auffassung durch, dass Persönlichkeitsstörungen im Kern Störungen der Interaktion, der Beziehung oder der Beziehungsgestaltung sind und daher nicht als Krankheit, sondern als Beziehungsstörungen betrachtet werden sollten (Staub, Kap. 3.1.2, mit Verweis auf Fiedler 2007, Sachse 2020).
Diese Reframing-Perspektive ist methodisch wichtig: Wer Persönlichkeitsstörungen primär als Beziehungsstörungen versteht, sucht im Gutachten nach Beziehungsverhalten — nicht nach Symptomchecklisten. Das hat direkte Konsequenzen für die Methodik. Salzgeber behandelt diese Störungsbilder eigenständig: Das Borderline-Syndrom — die emotional instabile Persönlichkeitsstörung — habe deutliche Auswirkungen auf die Erziehungskompetenz (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 1053). Bei der häufig hochkonflikthaften Konstellation ist auch die paranoid-querulatorische Persönlichkeit relevant, die durch übertriebene Empfindlichkeit, anhaltenden Groll und die Unfähigkeit gekennzeichnet ist, vergangene Beziehungskrisen beizulegen (Salzgeber, a.a.O., Rn. 1050).
Prävalenz. Staub nennt die Bevölkerungszahlen: In der Durchschnittsbevölkerung wird die Häufigkeit von Persönlichkeitsstörungen auf 4 bis 14 Prozent geschätzt (Staub, Kap. 3.1.2).
Borderline — die Persönlichkeitsstruktur. Staub charakterisiert die Borderline-Persönlichkeit: Bei Borderline handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung, die durch Impulsivität und Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, in der Stimmung und im Selbstbild gekennzeichnet ist. Aufgrund der vielfältigen Symptomatik galt sie früher als schwer einzugrenzen, weshalb sich die englische Bezeichnung Borderline — deutsch Grenzlinie — durchgesetzt hat. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Prozent der Menschen unter Borderline leiden (Staub, Kap. 3.2).
Borderline und Erziehung. Staub formuliert die zentrale Auswirkung: Bei Borderline-Eltern ergeben sich die defizitären und kindeswohlschädlichen Interaktionen mit dem Kind aus der störungsbedingten emotionalen Instabilität und dem entsprechend inkonsistenten Verhalten. Allerdings können sie in emotional unbelasteten Momenten wie ganz normale Eltern liebevoll und herzlich mit dem Kind interagieren (Staub, Kap. 3.2.3).
Symbiose und Abhängigkeit. Staub beschreibt das spezifische Beziehungsmuster: Borderline-Eltern tendieren dazu, ihrem Kind die Verantwortung und Sorge für sich selber zu übertragen. Gleichzeitig halten sie ihr Kind abhängig. Sie gehen mit ihrem Kind eine symbiotische Beziehung ein und gestehen ihm keine Eigenständigkeit zu. Sind die Gefühle des Kindes nicht mit ihren Gefühlen identisch, negieren und verurteilen sie die Gefühle des Kindes oder setzen sie herab und bewirken beim Kind eine tiefe Unsicherheit in der Gefühlswahrnehmung (Staub, Kap. 3.2.3).
Schwarz-Weiß-Spaltung. Staub erklärt einen weiteren zentralen Mechanismus: Aufgrund der Aufteilung der sozialen und dinglichen Welt in Schwarz und Weiß bzw. Gut und Böse werden auch Familienmitglieder entsprechend klassifiziert. Handelt es sich um Geschwister, wird häufig ein Kind idealisiert und mit der Rolle des weißen, guten Kindes bestückt, während das schwarze, böse Kind als Projektionsfläche für die eigenen Aggressionen und Negativgefühle herhalten muss (Staub, Kap. 3.2.3, mit Verweis auf Lawson 2006 und Rösel 2016).
Borderline und Hochkonflikt nach Trennung. Staub erläutert die Dynamik nach Trennung: Wenn die Trennung nicht gelingt, steigt das Risiko des suizidalen Ausstiegs. Da aber für den Borderline-Betroffenen das Verlassenwerden den Super-Gau bedeutet, kann er die Anerkennung dieser Realität nur abwenden, indem er in fortgesetztem Konflikt starke Hass- und Rachegefühle aufrechterhält. Der Konflikt hat die Funktion, die Beziehung aufrechtzuhalten, und dient als Klebestoff. Die Trennung kann sowohl auf dem Papier als auch real längst vollzogen sein. Aber die Verbindung zum Partner darf nicht sterben (Staub, Kap. 3.2.1).
Borderline-Mütter, Kinderzahl, Erkrankungsphase. Staub nennt empirische Befunde: Mit dieser Gruppe sind Gerichte und Behörden nicht zuletzt deshalb häufig konfrontiert, weil die Störungseinsicht bei Persönlichkeitsstörungen häufig nicht gegeben ist, drei Viertel aller Borderline-Patienten weiblich sind und die Kinderrate bei Müttern mit einer Borderline-Störung überdurchschnittlich hoch ist (Hipp/Kleinz 2014 — zitiert bei Staub, Kap. 8.4.1). Die Zeitspanne der häufigsten Erkrankungsphase — zwischen dem 14. und 40. Lebensjahr — deckt sich zudem mit der fruchtbaren Altersspanne der Frauen (Staub, Kap. 8.4.1).
Narzissmus — die Bevölkerungsanteile. Staub nennt die Zahlen: Da eine hohe Narzissmus-Ausprägung karrierefördernd ist, finden sich viele Narzissten in den Chefetagen. Neueren Untersuchungen zufolge sind Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeit etwa drei- bis viermal häufiger in Machtpositionen vertreten als im Bevölkerungsdurchschnitt. Man geht davon aus, dass etwa 4 Prozent der Bevölkerung Narzissten sind (Staub, Kap. 3.3, mit Verweis auf Haller 2013 und Dammann 2007).
Narzissmus und Empathiedefekt. Staub erläutert die zentrale Auswirkung auf Kinder: Mit der Borderline-Persönlichkeit gemeinsam haben sie einen Empathiedefekt. Auch Narzissten sind nicht in der Lage, sich in andere einzufühlen. Während der Borderline-Schauspieler verschiedene Rollen annimmt, weil er keine eigene Rolle hat, steht das Schauspielen des Narzissten im Dienst der Vertuschung. Narzissten sind ich-stärker als Borderline-Persönlichkeiten (Staub, Kap. 3.3).
Narzisstische Eltern. Staub beschreibt: Narzissten sind oft liebevolle Eltern, solange die Kinder klein sind und ihnen viel Bewunderung entgegenbringen. Wie Borderline-Persönlichkeiten neigen auch Narzissten dazu, ihre Kinder als Verlängerung ihrer selbst zu betrachten bzw. ihre Kinder narzisstisch zu besetzen. Während Borderline-Eltern sich vom Erfolg ihrer Kinder in der Regel bedroht fühlen, verlangen die leistungsbetonten Narzissten von ihren Kindern große Leistungen. Solange die Kinder den Erwartungen des Narzissten entsprechen, werden sie mit Bewunderung und Anerkennung bedient. Die mit einem Empathiedefekt einhergehende defizitäre Beziehungsgestaltung zeigt sich aber spätestens dann, wenn das Kind den Erwartungen des Narzissten nicht mehr entsprechen will oder kann (Staub, Kap. 3.3.1).
Narzisstischer Missbrauch und Eislaufmutter. Staub beschreibt eine spezifische Konstellation: Bei einem narzisstischen Missbrauch wird dem Kind das Recht auf eigene Gefühle und eigene Bedürfnisse abgesprochen. Dabei nutzt der narzisstische Elternteil die emotionale Abhängigkeit des Kindes und geht mit ihm eine symbioseähnliche Beziehung ein. Umgangssprachlich kommt dieses Verhalten in der Bezeichnung Eislaufmutter zum Ausdruck. Im schlimmsten Fall entwickelt das Kind eine selbstlose Haltung und wird in der Abhängigkeit vom narzisstischen Elternteil zum Komplementärnarzissten — durch Identifizierung mit dem großartigen Elternteil lebt es den eigenen Narzissmus aus und kann kein eigenes Selbst entwickeln (Staub, Kap. 3.3.1).
Wo Entfremdung stattfindet. Staub stellt eine wichtige Verbindung her: Wo Kinder nachweislich von einem Elternteil dem anderen entfremdet werden oder wo Eltern trotz objektiver Aussichtslosigkeit nicht aufhören, auf behördlicher Ebene um ihre Kinder zu kämpfen, muss sogar eine Persönlichkeitsstörung in Betracht gezogen werden (Staub, Kap. 3.1.1).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung kann nicht aus einem Trennungskonflikt allein abgeleitet werden. Sie erfordert eine klinische Diagnostik mit Kriterien des DSM oder ICD.
Zweitens: Persönlichkeitsstörungen sagen nicht automatisch Erziehungsunfähigkeit aus. Borderline-Eltern können in unbelasteten Phasen liebevoll und kompetent sein. Narzissten können verlässliche Versorger sein, solange das Kind den Erwartungen entspricht.
Drittens: Bei Hochkonflikt-Konstellationen sollte differenziell diagnostiziert werden — Persönlichkeitsstörung, Persönlichkeitsakzentuierung, Trennungsreaktion. Diese Unterscheidung hat unterschiedliche Interventionsfolgen.
Ausblick. In der letzten Folge dieses Hauptthemas synthetisieren wir die Erkenntnisse — Sucht, Hochkonflikt, kumulative Risiken. Was bedeutet das für die Begutachtungspraxis? Welche Risikoabwägung ist methodisch geboten?
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Wir schließen das achte Hauptthema mit einer Synthese. Heute geht es um zwei zentrale Risikoaggregate — Sucht und Hochkonflikt — und um die methodisch entscheidende Frage der kumulativen Risiken.
Sucht und Erziehungsfähigkeit. Hammesfahr formuliert die übergeordnete Aussage zum Suchtkomplex: Psychische Erkrankung und Suchterkrankung können sich beeinträchtigend auf alle Bereiche elterlicher Erziehungsfähigkeit auswirken — Alltagsbewältigung, Betreuung und Aufsicht, körperliche und emotionale Versorgung, Förderung, erzieherische Lenkung und Grenzsetzung (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 518).
Substanzklassen. Dettenborn nennt die DSM-V-Klassifikation: Das DSM-V unterscheidet zehn psychotrope Substanzklassen — Alkohol, Koffein, Cannabis, Halluzinogene, Inhalantien, Opioide, Sedativa/Hypnotika/Anxiolytika, Stimulanzien wie Amphetamin und Kokain, Tabak und andere/unbekannte Substanzen (Dettenborn/Walter, Kap. 6.4.8.1).
Die einzelnen Substanzklassen wirken unterschiedlich — sowohl in ihrem akuten Effekt als auch in ihren chronischen Folgen. Alkohol wirkt anders als Opioide, Stimulanzien anders als Cannabis. Dazu kommen Mischkonsum-Konstellationen, die besonders unberechenbar sind.
Co-Abhängigkeit als Risikomultiplikator. Staub erläutert das Phänomen Co-Abhängigkeit: Unter Co-Abhängigkeit wird ein sozialmedizinisches Konzept verstanden, nach dem Bezugspersonen eines Suchtkranken unter dessen Sucht leiden, aber diese durch ihr Verhalten zusätzlich fördern. Weiter gefasst bezeichnet Co-Abhängigkeit auch ein Verhalten von Menschen mit einer Beziehungsstörung, bei der sie sich ganz allgemein von anderen Menschen abhängig machen (Staub, Kap. 3.2.1, Fn. 11).
Diese Co-Abhängigkeit ist methodisch wichtig: Auch der "gesunde" Elternteil kann durch sein Verhalten die Sucht aufrechterhalten und stabilisieren. Das hat Konsequenzen für die Bewertung der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile.
Risikofaktoren auf der Elternseite — Hammesfahr. Hammesfahr fasst zusammen: Risikofaktoren für Misshandlung und Vernachlässigung sind einer Vielzahl von Studien zufolge auf Seiten der Eltern eine belastete biographische Entwicklung — etwa durch eigene Misshandlungs- oder Vernachlässigungserfahrungen —, psychische Erkrankung oder Suchterkrankung, sehr junge Elternschaft, unangemessene und überzogene Erwartungen an das Kind, Impulsivität und eingeschränkte Selbststeuerung, geringe Belastbarkeit, geringes Alter und Wahrnehmung des Kindes als Problem. Weitere familiäre Risikofaktoren sind frühere Gefährdungsereignisse in der Familie, eine belastete Eltern-Kind-Beziehung, hohe Erziehungsanforderungen durch das Kind, massive Partnerschaftskonflikte, Armut und eine kinderreiche Familie (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 517).
Differenzierung notwendig. Hammesfahr formuliert eine wichtige methodische Klarstellung: Es ist wichtig, die bei den Eltern vorliegenden persönlichen Hintergründe genau zu erfassen, da diese Konsequenzen für die Wirksamkeit unterschiedlicher Unterstützungsmaßnahmen haben. So sind bei situationsbedingter elterlicher Überforderung — etwa aufgrund von Partnerschaftskonflikten, hoher Kinderzahl oder sozio-ökonomischen Belastungen wie Schulden — andere Unterstützungsmaßnahmen indiziert als beispielsweise bei Suchterkrankungen oder depressiven Episoden (Hammesfahr, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 517).
Hochkonflikt und Kindeswohlgefährdung. Dettenborn formuliert die Verbindung: Die Kinder in solchem Kontext sind außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt und zeigen deutlich ausgeprägtere Folgeschäden. Die Grenze zur Kindeswohlgefährdung kann erreicht bzw. überschritten werden (Dettenborn/Walter, Kap. 3.6.2).
Diese Aussage ist methodisch wichtig: Hochkonflikt ist nicht nur unangenehm — er kann die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung überschreiten. Die Kinder zeigen dann nicht nur Belastungssymptome, sondern erhebliche Entwicklungsbeeinträchtigungen.
Kumulative Risiken. Lack formuliert eine wichtige rechtliche Konstruktion: Sie kann sich auch erst aus einer Vielzahl von Einzelumständen ergeben, auch wenn jeder Umstand für sich genommen noch nicht ausreichen würde (Lack, in: Lack/Hammesfahr, Rn. 484, mit Fn. 184: OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.10.2021, 2 UF 74/21 = BeckRS 2021, 46885).
Das ist methodisch zentral: Einzelne Risikofaktoren reichen oft nicht aus, um eine Kindeswohlgefährdung zu begründen. Aber die Kumulation mehrerer Faktoren — etwa Sucht plus Hochkonflikt plus Persönlichkeitsstörung plus soziale Isolation — kann die Schwelle überschreiten. Diese kumulative Bewertung ist methodisch zentral. Salzgeber stützt beide Stränge: Die Suchtentwicklung habe eine multifaktorielle Genese, sodass Sucht nie isoliert, sondern im Zusammenspiel mit weiteren Belastungen zu bewerten ist (Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 8. Aufl., Rn. 1063). Methodisch nähert sich der Sachverständige der Kindeswohlgefährdung als juristischem Begriff über Risiko- und Schutzfaktoren — und damit gerade über deren Zusammenwirken (Salzgeber, a.a.O., Rn. 689).
Risikofaktoren des Kindes. Dettenborn nennt die andere Seite: Risikofaktoren des Kindes sind Unerwünschtheit, Frühgeburt, geringes Alter, verminderte kindliche Responsivität auf äußere Reize und deshalb erschwerter Beziehungsaufbau zu den Bezugspersonen, Merkmale wie schwieriges Temperament, Regulationsstörungen, Schreikinder, Einschlaf- oder Durchschlafstörungen, Erkrankungen, Entstellungen, Behinderungen, Entwicklungsstörungen, Lernstörungen, Hyperaktivität, Quengeln, Geschwisterrivalität, sexuelle Enthemmung, Jähzorn und geringe Beeinflussbarkeit (Dettenborn/Walter, Kap. 6.3).
Wichtige Klarstellung. Dettenborn formuliert: Hier geht es nicht etwa darum, Handlungsverantwortung von der Eltern- auf die Kindebene zu verlagern, sondern lediglich darum, Merkmale des Kindes zu beschreiben, die das Gefährdungsrisiko erhöhen (Dettenborn/Walter, Kap. 6.3).
Diese Klarstellung ist methodisch wichtig. Risikofaktoren des Kindes — etwa schwieriges Temperament — sind keine Schuldverlagerung. Sie sind Belastungsfaktoren, die die elterliche Erziehungsanforderung erhöhen.
Passung als Schlüsselkonzept. Zumbach et al. formulieren die zentrale Synthese: Entscheidend ist die Passung zwischen Fähigkeiten des Erziehenden und Bedürfnissen des Kindes (Zumbach et al. 2020, Kap. 3, mit Verweis auf Dettenborn/Walter 2016).
Diese Passung ist die methodische Klammer um die ganze Begutachtung. Ein Elternteil mit Borderline-Persönlichkeit kann gegenüber einem unauffälligen Kind erziehungsfähig sein, gegenüber einem Frühchen mit Regulationsstörung aber nicht. Ein Elternteil mit Suchterkrankung kann gegenüber einem Jugendlichen erziehungsfähig sein, gegenüber einem Säugling aber nicht.
Risiko- und Schutzfaktoren-Modell. Zumbach et al. nennen die methodische Synthese: In Kinderschutzverfahren erscheint die Implementierung des Prognosegedankens mit deutlichen Parallelen zur Erarbeitung von Verhaltensprognosen in anderen forensischen Kontexten — etwa Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose — evident. Es gilt, Eltern, Kind und Familie in ihrer Interaktion zu erfassen und dabei systematisch relevante Risiko- und Schutzfaktoren sowie Veränderungspotenzial von Interventionen zu berücksichtigen (Zumbach et al. 2020, Kap. 3).
Zweigeteilte Verhaltensprognose. Zumbach et al. formulieren die methodische Endaufgabe: Zur Beantwortung der gängigen richterlichen Fragestellungen wird auf Basis der Querschnittsdiagnostik eine Wahrscheinlichkeitsaussage über zu erwartende kindliche Entwicklungsverläufe in Abhängigkeit des Elternverhaltens und somit eine Verhaltensprognose erwartet. Genauer wird eine zweigeteilte Prognose erwartet — erstens eine auf die Zukunft gerichtete Wahrscheinlichkeitsbestimmung über künftiges Elternverhalten bzw. dessen Veränderung durch Interventionsmaßnahmen; zweitens eine auf die Zukunft gerichtete Wahrscheinlichkeitsbestimmung über die Entwicklung des Kindes unter durch das Elternverhalten bestimmten Bedingungen (Zumbach et al. 2020, Kap. 3).
Was Beteiligte tun können. Erstens: Bei der Beurteilung kumulativer Risiken sollte nicht jeder Faktor einzeln abgehakt werden. Die Wechselwirkung der Faktoren ist methodisch entscheidend.
Zweitens: Auch bei vorhandenen Risikofaktoren können Schutzfaktoren kompensieren. Ein stabiles Helfernetz, ein gesunder Elternteil, gute schulische Einbindung — das sind wichtige Schutzfaktoren, die in die Gesamtbewertung gehören.
Drittens: Die Passung zwischen Kind und Eltern ist der methodische Schlüssel. Ohne Bezug auf das konkrete Kind ist keine seriöse Erziehungsfähigkeitsbeurteilung möglich.
Viertens: Die Verhaltensprognose muss zweigeteilt sein — Entwicklung des Elternverhaltens und Entwicklung des Kindes. Beide müssen in der Wechselwirkung betrachtet werden.
Abschluss des achten Hauptthemas. Wir haben in den Folgen 8.1 bis 8.10 die zweite Hälfte der Kernkonstrukte behandelt — Bindungstheorie, vier Bindungsmuster, Bindungsstörungen, Erziehungsfähigkeit als Konstrukt, autoritatives Erziehungsverhalten, Bindungstoleranz, Kooperationsfähigkeit, Erziehungsfähigkeit bei psychisch erkrankten Eltern, Borderline und Narzissmus, kumulative Risiken.
Im neunten Hauptthema geht es um die Bewertung und Synthese — wie werden die Einzelbefunde zusammengeführt? Wie wird die Kindeswohlprognose abgeleitet? Welche typischen Fehler treten in der Synthesephase auf?
Quellen
Die zentralen Werke dieses Hauptthemas
Die einzelnen Folgen sind durchgehend gegen die nachstehenden Standardwerke der Familienrechtspsychologie sowie gegen die bindungs- und entwicklungspsychologischen Grundlagen geprüft. Die jeweils verwendeten Fundstellen stehen am Ende jeder Folge.
BGB §§ 1666, 1671, 1684, 1697a · FamFG §§ 155, 163 · SGB VIII §§ 8a, 27 ff. · Art. 6 Abs. 2 GG. Diagnostische Aussagen folgen dem Grundsatz, dass eine Diagnose allein keine fehlende Erziehungsfähigkeit begründet; maßgeblich ist die konkrete Auswirkung auf das Kind.
Die vollständige Vorbereitung auf ein Familienpsychologisches Gutachten
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Wenn dich dieses Hauptthema erreicht hat und du selbst vor einem familienpsychologischen Gutachten stehst — oder mittendrin bist — findest du in meinem Buch eine kompakte, praxistaugliche Vorbereitung: was im Vorfeld zu klären ist, wie Gespräche und Testverfahren ablaufen, worauf du in der Eltern-Kind-Interaktion achten solltest, und wie du ein fertiges Gutachten methodenkritisch liest.
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