Borderline und instabile Beziehungen sind ein Zeichen unserer heutigen Zeit. Dies zeigt sich in der rasanten Zunahme von Prozessen an Familiengerichten. Immer mehr Gutachten werden in Auftrag gegeben um das Wohl der Kinder zu sichern, welche in den Streitigkeiten oft die groĂen Verlierer sind. In Deutschland wurden jĂ€hrlich (Quelle Statista veröffentlicht Juni 2015) 395.000 Gutachten durch SachverstĂ€ndige erstellt. 270.000 (77%) entfielen davon auf die Familiengerichte.
Das Familienpsychologische Gutachten ist ein riesiger Stressfaktor fĂŒr alle Beteiligten. Geht es doch um nicht weniger als die Zukunft der eigenen Familie. Mit diesem Beitrag möchte ich eine neue Themenreihe beginnen, die in der heutigen Zeit leider immer hĂ€ufiger gebraucht wird, da sich immer mehr Paare mit Kindern trennen. Durch immer mehr Borderline und andere Persönlichkeitsstörungen wird die Geschwindigkeit zusĂ€tzlich noch angefacht.
đ Wie kann man sich hierauf vorbereiten? Gibt es â trotz der wenigen und dann recht schwammigen gesetzlichen Vorgaben â doch die Möglichkeit, sich irgendwie als Beteiligter hierauf vorzubereiten?
đ Was muss eigentlich das Gericht und was der Gutachter beachten? Gibt es Kompetenz-Ăberschneidungen mit den anderen Beteiligten wie dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand oder weiteren Institutionen?
Lass uns langsam in diese spannende Thematik eintauchen. Wir beginnen einfach mal mit einem Thema â die Exploration der Eltern â und arbeiten uns dann StĂŒck fĂŒr StĂŒck weiter voran. Grundlage meiner Recherchen sind die einschlĂ€gige Literatur und die rechtlichen und psychologischen Werke der Gutachter Salzgeber und Dettenborn.
Jede familienrechtspsychologische Begutachtung berĂŒhrt grundsĂ€tzlich auch den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2/ Abs. 1 GG) sowohl der Eltern als auch Kindes. Dieser Rechts-Artikel wird auch als das âGrundrecht auf Achtung der personalen IntegritĂ€tâ bezeichnet. Dieser Freiraum zur Entfaltung der Persönlichkeit wird nĂ€mlich eingeschrĂ€nkt, wenn wir durch Andere
Er greift aber auch, wenn ĂuĂerungen â auch legal erlangte – verbreitet werden, Der eigene Wille darf nicht manipuliert und die Autonomie (altgriech. Eigengesetzlichkeit / SelbstĂ€ndigkeit) nicht beschrĂ€nkt werden. Dies alles wĂ€re nur zulĂ€ssig, wenn dabei auch immer die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit gewahrt wird. Wenn es also keinen triftigen Grund gibt, das Kindeswohl zu erfassen, dann sind auch sĂ€mtliche diagnostischen Methoden verboten (auch gemÀà der DSGVO)!
Jeder SachverstĂ€ndige muss sich darĂŒber im Klaren sein, dass sich weder die Eltern noch andere hiervon Betroffene irgendwie freiwillig an ihn wenden, um mit ihm ein Problem zu lösen, sondern, dass sie in diesem gerichtlichen Verfahren wohl eher das Ziel haben, ihre ganz eigenen Interessen durchzusetzen – die durchaus auch das Kindeswohl im Auge haben können. Das beeinflusst dann logischerweise auch, was jeder einzelne in dem Verfahren einem SachverstĂ€ndigen so erzĂ€hlt. Deshalb kann dieser niemals alle notwendigen Informationen lĂŒckenlos und / oder komplett unverfĂ€lscht erfassen.
Trotzdem wird er aber immer wieder benötigt, da er wegen seiner Ausbildung ĂŒber wichtige, wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisquellen und ein deutlich gröĂeres Fachwissen verfĂŒgt als vergleichbar andere Fachpersonen. FĂŒr das Vertrauen in das Gutachten, sind nicht zuletzt auch die eingesetzten Testverfahren verantwortlich, die einen wichtigen Anteil an diesem multimodalen Vorgehen haben.
In dem Gutachten ist logischerweise auch eine Diagnostik enthalten. Diese erfasst besondere Persönlichkeits-AusprĂ€gungen, um zu sehen, ob sie sich noch im natĂŒrlichen Normbereich, oder bereits auĂerhalb â im Pathologischen â befinden. Dies ist besonders wichtig, wenn andere â zum Beispiel Gerichte â von der EinschĂ€tzung des Gutachters abhĂ€ngig sind. Und genau hierfĂŒr werden auch die meisten Gutachten erstellt.
Es gibt eine Vielzahl an Verfahren, um dies zu erreichen.
Schritt eins wĂ€re zuallererst mal zu schauen, ob seine Tests die GĂŒtekriterien erfĂŒllen, die sich in der aktuellen Praxis bewĂ€hrt haben.
Und was sind das fĂŒr GĂŒtekriterien? Es geht dabei um drei Aspekte:
Wichtig: Auch wenn die DurchfĂŒhrung eines Gutachtens keine strickten Vorgehensweisen erfordert, so wird ein Gutachter trotzdem keine eigenen Diagnoseverfahren erstellen / oder einsetzen. Sein Job ist es, aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und wissenschaftlichen Ausbildung vernĂŒnftige / passende Verfahren im Untersuchungsplan einzusetzen. Es versteht sich von selbst, dass die im Gutachten eingesetzten Test-Verfahren wie z.B. diagnostische Interviews, Entwicklungstests etc. nur nach einer eingehenden Einarbeitung durchgefĂŒhrt werden sollten.
Kennst du den Begriff der informierten AufklĂ€rung? Sie beschreibt eine wichtige Voraussetzung, um juristisch und ethisch legitimiert, ĂŒberhaupt eine medizinische MaĂnahme durchfĂŒhren darf.
Jeder von uns hat ja das Recht auf Selbstbestimmung und eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Darum muss ich z.B. vor einem Eingriff immer ausreichend ĂŒber das, was kommt, informiert werden. WĂŒrde dies nicht geschehen, wĂ€re dies eine Körperverletzung nach §§ 223 und 230 StGB. Im Rahmen eines familienrechtspsychologischen Gutachtens nennen wir dies das Prinzip der informierten Einwilligung (engl. Informed consent)
Warum ist die vorherige Information so wichtig? Weil eine Teilnahme an einem familienpsychologischen Gutachten generell freiwillig erfolgen muss. Darum muss jeder Beteiligte vor Beginn der Untersuchung ĂŒber folgende Punkte genau informiert sein
Erst diese Informationen versetzen die Beteiligten in die Lage, zu entscheiden, ob sie sich dem Gutachten oder Teilen daraus unterziehen möchten oder nicht.
Und hier möchte ich schon mal auf einen ersten Widerspruch aufmerksam machen: Das FamFG (also das Gesetz ĂŒber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) kennt diese Belehrungspflicht im Grunde genommen gar nicht. Die Teilnahme ist ja freiwillig und zwischen dem Gutachter und den zu begutachtenden Personen besteht auch kein VertragsverhĂ€ltnis. Darum gibt es eigentlich keine AufklĂ€rungspflicht nach ZPO, wohl aber aufgrund der DSGVO. Im Grunde genommen mĂŒsste nĂ€mlich das Gericht die Teilnehmer ĂŒber die Freiwilligkeit aufklĂ€ren. Da der SachverstĂ€ndige sich aber nicht immer darauf verlassen kann, sollte er immer vor Beginn seiner Arbeit â im Rahmen der DSGVO â auf diese Punkte hinweisen. Sehr versierte Gutachter legen ihrem ersten Schreiben oft ein Informationsblatt bei, in welchem diese Punkte genau behandelt werden. Leider tun dies aber bei weitem nicht die meistenâŠ
Kommen wir mal zu der eigentlichen Arbeit am Menschen â der Anamnese und der Exploration. Was ist der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Punkten?
Eins vorneweg ⊠Ein diagnostisches Interview oder ein ExplorationsgesprĂ€ch mit anschlieĂender Diagnose sind viel komplexer als ein einfacher Test â darum sollte der Gutachter immer eine fachlich gute Ausbildung hierfĂŒr MaĂstab aufweisen. Denn nicht umsonst ist er ja unter Eid verpflichtet, immer nach bestem Wissen zu handeln und dieser unscheinbare Begriff ânach bestem Wissenâ hat es wirklich in sich:
Er bezieht sich in der Psychologie nĂ€mlich nicht nach dem besten Wissen des Gutachters, sondern nach dem besten und neuesten Wissensstand in diesem Themengebiet, der aktuellsten Diagnose-Methodik, eventuelle Interventionsmodellen, oder sachverstĂ€ndigen Empfehlungen. Klar, niemand ist allwissend, trotzdem ergibt sich aus diesem Grundsatz immer die Pflicht zur stĂ€ndigen Weiterbildung. Nun geht es also stark um die Anamnese und die Exploration. Nach Schmidt-Atzert & Amelang, 2018 â dem Standartwerk in der Psychologischen Diagnostik – konzentriert man sich im Gutachten tendenziell eher auf die Exploration, das Hier und Jetzt damit das Kindeswohl jetzt und in der Zukunft gefördert wird..
Wie geht dieses ElterngesprĂ€ch in der Regel vor sich? Diese werden in der Regel als halbstandardisierte Interviews durchgefĂŒhrt. Der Begriff âHalbstandardisiertâ beschreibt, dass zwar ein gewisses MaĂ an Standards in den Fragen angestrebt wird, eine exakte Formulierung aber nicht notwendig ist. In einem standardisierten Interview hingegen, hĂ€ngt sehr viel von der exakten Fragestellung ab, um die Antworten dann richtig einordnen zu können. Solche halbstandardisierten Interviews bestehen in der Regel aus einer Liste von Themen mit stichpunktartig vorgegebenen typischen Fragen (Schmidt-Atzert & Amelang, 2018).
Der Gutachter hat nun die Aufgabe, diese âhalb-offenen Fragenâ fĂŒr die ExplorationsgesprĂ€che so umzuformulieren, dass sie in den eigenen fallspezifischen Interviewleitfaden passen, der fĂŒr jedes einzelne Gutachten immer wieder neu erstellt wird.
Er berĂŒcksichtigt dabei immer
Durch solche halbstandardisierten InterviewleitfÀden schafft man doch so etwas wie eine Gutachter-Struktur um einerseits die ValiditÀt / ZuverlÀssigkeit aber auch die Vergleichbarkeit der Explorationen zu verbessern.
đ Wie sieht so ein Interviewleitfaden nun fĂŒr gewöhnlich aus?
Zuerst einmal werden einzelne Themen herausgearbeitet, um sicherzustellen, dass
Die Fragen mĂŒssen dann auch nicht sklavisch in der genauen Reihenfolge beantwortet werden. Alles kann und sollte eher dem natĂŒrlichen GesprĂ€chsverlauf angepasst werden. Denn normalerweise entstehen ja erst durch das GesprĂ€ch weitere sogenannte Ad-hoc-Fragen und offene Themen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Fragen immer verstĂ€ndlich fĂŒr alle Teilnehmer formuliert. Wie belangreich das ist zeigt sich, dass dies ganz vorne in den Anforderungen an die QualitĂ€t von Familiengutachten / den Guidelines der APA (American Psychological Association 2010, 2013a) fest hinterlegt wurde. Der Leitfaden ist also so etwas wie ein strukturgebendes Element der GesprĂ€chsfĂŒhrung / Ă€hnlich einer Checkliste anzusehen, um z.B. abzuhaken, ob auch wirklich alle relevanten Themen an- und besprochen wurden.
 đWas gehört denn in solch einen Vorbereitungs-Leitfaden rein und was in den spĂ€teren GesprĂ€chsleitfaden? GrundsĂ€tzlich erst einmal das, was einen Bezug zum psychologischen PrĂŒfkriterium hat. Schauen wir uns kurz einmal an, wie sich ein Gutachter hierauf vorbereitet und danach, wie das GesprĂ€ch laufen KĂNNTEâŠ
Dieser könnte dann z.B. so aussehen:
1.1. Ăbergeordnetes PrĂŒfkriterium – Sind z.B. bereits SchĂ€digungen beim Kind aufgetreten, oder zu erwarten?
1.2. Kindzentrierte KindeswohlaspekteÂ
1.3. Elternzentrierte Kindeswohlaspekte
2.1. Beziehungsmerkmale / Bindungsmerkmale (Akteninformation) Akten-AnamneseÂ
Hier geht es in erster Linie darum, was die Gerichtsakten und die Unterlagen anderer Institutionen zu dem Fall bereits berichten. Hier wird besonders kritisch geprĂŒft, welche Bindungsentwicklung stattgefunden hat und welche BeziehungsqualitĂ€t zwischen dem Kind und seinen Eltern besteht.
2.2. Personale Disposition / elterliche ErziehungsfĂ€higkeit (Akteninformation)Â
Hier wird der Frage nachgegangen, ob es aktuell und / oder in der Vergangenheit AuffĂ€lligkeiten gab. Ich denke hier z.B. an Klinikaufenthalte durch seelische Belastung wie Depression, Burn-Out oder einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung. Dieser Punkt ist wichtig, da psychisch erkrankte Eltern einen hohen Risikofaktor fĂŒr die Entwicklung psychischer AuffĂ€lligkeiten bei ihren Kindern darstellen (Salzgeber, 2024). Ich werde in einem separaten Beitrag tiefer auf das Thema âRisikofaktoren fĂŒr KindeswohlgefĂ€hrdungâ eingehen.
Wir fangen in diesem Beitrag mal mit den Eltern an:
VerĂ€ndert diese Ăbersicht deine Haltung zu einem GesprĂ€ch mit dem Gutachter? Bitte denke immer daran, dass ein Gutachter vor ein paar Jahrzehnten noch eher die Elternrechte im Blick hatte, wohingegen heute das Kindeswohl voll im Fokus steht.
Die Familienpolitik hat sich seit der EinfĂŒhrung des BGB im Jahre 1896 radikal geĂ€ndert. Weit mehr als 100 GesetzesĂ€nderungen in diesem Thema haben dazu gefĂŒhrt, dass praktisch nur noch wenige Bestimmungen aus der Erstfassung heute noch GĂŒltigkeit haben. Heute ist das Familienrecht ausgerichtet auf
Was hat das nun mit deiner eventuellen Vorbereitung auf ein Gutachter-GesprĂ€ch zu tun? Klar hat deine Perspektive auf das ganze Geschehen ein gewisses Gewicht. Was aber wirklich ĂŒber allem thront ist das Wohl des Kindes und seine Entwicklungschancen. Darum solltest du dich â eher als auf deinen Schmerz der Trennung â auf folgende Themen vorbereiten:
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Ich hoffe, dass diese kleine Ăbersicht dir schon mal einen ersten kleinen Einblick darin vermittelt, wie so ein Interviewleitfaden eines Gutachters ausschaut. GrundsĂ€tzlich geht bei Themen wegen denen man sich an ein Familiengericht um drei Bereiche
Geht es z.B. um das heikle Thema einer (drohender) KindeswohlgefĂ€hrdung, dann sollte der Leitfaden hierfĂŒr einen sehr genauen Fragebereich beinhalten:
đ Vielleicht an dieser Stelle ein kurzer Exkurs zum Thema KindeswohlgefĂ€hrdung. Was versteht man eigentlich darunter? Zu einer KindeswohlgefĂ€hrdung kommt es dann, wenn die wichtigsten EntwicklungsbedĂŒrfnisse eines Kindes nicht mehr ausreichend erfĂŒllt werden.Â
In der Rechtsprechung hat sich im Laufe der Jahre folgende Definition im Sinne des §â1666 BGB eingebĂŒrgert: Es ist eine âeine gegenwĂ€rtige, und deutlich erkennbar vorhandene Gefahr âŠ, die â sollte nicht korrigierend eingegriffen werden – eine erhebliche SchĂ€digung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hoher Sicherheit voraussehen lĂ€sstâ (grundlegend BGH, NJW, 1956, 1434, 1434).
Da aber selbst in der Rechtsprechung dieser Begriff nicht zu 100% genau festgelegt werden kann â die eben genannte Beschreibung ist ja wirklich recht schwammig â wĂ€re es von Nutzen, wenn man generell einige psychoedukative Elemente / also ErklĂ€rungen darĂŒber in den GesprĂ€chs-Leitfaden mit den Eltern aufnimmt. Das hilft vielen Eltern bestimmt etwas klarer darzulegen, was fĂŒr sie der MaĂstab einer KindeswohlgefĂ€hrdung ist und der Gutachter kann viel eher eventuellen MissverstĂ€ndnissen â vielleicht auch durch die Kultur â entgegenwirken.
Vor den ExplorationsgesprĂ€chen wurden im ersten Schritt ja erst einmal die gerichtlichen Fragen in psychologische Fragestellungen und entsprechende PrĂŒfkriterien umgewandelt. Und genau nach diesen, muss nun im Anschluss die Auswertung auch wieder stattfinden. Geschieht dies dann Wort fĂŒr Wort? In der Regel wird darauf verzichtet. Die Auswertung und Darstellung der ExplorationsgesprĂ€che ist eine wissenschaftlich-psychologische Arbeit unter diagnostischen Aspekten. Also zuerst Forschung und auf der Grundlage dieser Daten wird eine Diagnose erstellt. Damit alles am Schluss dann auch objektiv / sachlich / wertneutral betrachtet werden kann, werden die Daten immer nach ganz konkreten Kriterien ausgewertet (z.B. Kindeswohlkriterien).
đ Ein oft angesprochenes Thema in diesem Zusammenhang sind auch die Audioaufnahmen.
Ja, Audioaufnahmen können gemacht werden, aber ausschlieĂlich nur durch den Gutachter und nachdem die befragte Person ihr EinverstĂ€ndnis gegeben hat. Klar wird dadurch eine zuverlĂ€ssigere Dokumentation und eine objektivere Auswertung als nur mit einer schriftlichen Protokollierung gewĂ€hrleistet. Sie hilft auch, effektiv VerfĂ€lschen entgegenwirken. Jedoch liegt ihr Gebrauch ausschlieĂlich in der Oberhoheit des Gutachters! Wer etwas anderes sagt, hat leider nicht recht. (Westhoff / Kluck Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen, 2014) Eine Pflicht zu einer digitalen Aufzeichnung der GesprĂ€che besteht nicht! (KannegiĂer NZFam 2022, 865)
Wenn der Gutachter nun seinen fallspezifischen Leitfaden â der ja halbstrukturiert ist â aufgestellt hat, dann kann er immer noch auf zugelassene standardisierte bzw. strukturierte diagnostische Interviewverfahren zurĂŒckgreifen.
Ich denke hier zum Beispiel an den Interviewleitfaden zur Diagnostik von Elterlichem Erziehungsverhalten (IDEE; Jacob & Schiel, 2010). Dieser dient zur Erfassung des elterlichen Erziehungsverhaltens â von Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren – nach dem Vier-Komponenten-Modell der Jugendhilfe nach Jacob & Wahlen, 2006) und richtet sich speziell an familienpsychologische SachverstĂ€ndige. Sicherlich eine gute, fundierte UnterstĂŒtzung in der Arbeit des Gutachters.Â
Tja, was passiert, wenn dem Gutachter Dinge auffallen, die weit auĂerhalb der Norm, also im Bereich des krankhaften psychopathologischen Verhaltens, liegen? Dann bietet es sich fast schon zwingend an, auf standardisierte klinische Interviews zurĂŒckzugreifen.
Ich denke hier zum Beispiel an
Durch ein ExplorationsgesprÀch werden ja nicht nur die sichtbaren PhÀnomene (also das, was sich dem Gutachter unmittelbar prÀsentiert) dokumentiert. Nein! In der Regel werden auch der situative emotionale Zustand der explorierten Person, in ihrem Erleben und Verarbeiten von verschiedenen Situationen in Verbindung mit ihrem ganz persönlichen Abwehrverhalten mit aufgenommen.
Du siehst, es geht also nicht nur um die reinen Antworten. Praktisch genauso wichtig ist das Wie, das Verhalten und alle anderen psychodynamischen Aspekte in dem GesprĂ€ch â also das gesunde Erleben und / oder die krankhaften seelischen Prozesse. Ein Gutachten ist wirklich eine hochkomplexe Arbeit, in dem die Antworten der Eltern (also die Eltern-Perspektive auf die Situation) unbedingt vor dem Hintergrund des Kindeswohls, der Sorgerechts- und Umgangsfragen betrachtet werden mĂŒssen.
Das alles geht nur unter der BerĂŒcksichtigung von weiteren ZusammenhĂ€ngen wie zum Beispiel einer
Das ist schon ein âdickes Brettâ was dabei gebohrt werden muss und stellt recht hohe Anforderungen an den Gutachter / Diagnostiker und du spĂŒrst bestimmt, dass es fĂŒr diese Themen- Aufgabenpalette einfach kein standardisiertes Regelwerk geben kann. Und damit das alles nicht allzu einfach bleibt, muss das Gutachten auch mit den Ergebnissen weitere Untersuchungsmethoden anderer Institutionen verknĂŒpft werden können, denn nur so kann eine wirklich ausreichende diagnostische Grundlage fĂŒr die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen gelegt werden.
Gar nicht so einfach das Ganze, oder? đ
Dieses ĂŒber 1000 seitige Nachschlagewerk fĂŒr Gutachter, Juristen (aber auch Betroffene), Psychologen und Gerichte befasst sich mit allen rechtlichen Vorgaben und Fragen rund um das sachverstĂ€ndige Vorgehen eines Gutachters.
Wie sieht das diagnostische Vorgehen aus? Welche Risiko- und Schutzbedingungen des Kindes sind zu berĂŒcksichtigen? Hier werden verschiedene diagnostische Verfahren vorgestellt und eine Unmenge an Rechtsfragen beantwortet wie z.B. was mit Aufzeichnungen im Gutachten geschieht? Können Emails oder digitale Chats dem Gutachter vorgelegt werden?Â
Was wir hier finden sind Leitlinien fĂŒr den SachverstĂ€ndigen, rund um die QualitĂ€tssicherung, Kosten und VergĂŒtung, das Thema Kindeswohl und wie ein schriftliches / mĂŒndliches Gutachten aufgebaut sein sollte.Â
Was tun, wenn der erste Schmerz der Trennung ĂŒberwunden ist und das Familienpsychologische Gutachten am Horizont aufkommt?
Wie kann man sich Vorbereiten? Was kann ich tun, um die letzten Reste meines Familienkonstrukts noch stabil zu halten? Was kann ich jetzt noch aktuell fĂŒr meine Kinder tun?
Es gibt so viele Bereiche, die wir in einer Psychotherapie ansprechen können: Angefangen vom Umgang mit Borderline oder einer anderen belastenden Störung, aber auch ĂŒber Future Faking, Love Bombing und Gaslighting die immer hĂ€ufiger in unsere Gesellschaft zu beobachten sind.Â
Ich möchte aber nicht nur ĂŒber Fragen sprechen, sondern auch praxisgerechte Lösungen anbieten:
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