Lieber Leser, mit dieser Ăśbersicht, möchte ich dich ein wenig mit dem Konstrukt eines familienpsychologischen Gutachtens vertraut machen. Auf gar keinem Fall möchte ich dir hiermit ein rechtsverbindliches Dokument fĂĽr deinen Anwalt geben! Es dient lediglich deiner Information und Vorbereitung auf ein eventuell bevorstehendes Gutachten. Bitte sprich mit deinem Fachanwalt fĂĽr Familienrecht alle notwendigen Themen hierzu und beachte meinen 👉 Disclaimer / rechtlichen AusschlussÂ
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Die psychologischen Fragen, welche sich auf die psychologischen Kriterien (Tatsachenfragen) beziehen. Sie sind zu prüfen, um die gerichtlichen Beweisfragen nachvollziehbar beantworten zu können 👉 (BVerfG v. 19.11.2014 – 1; BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 = NJW 2015, 223 = FamRB 2015, 54)
Wie sieht die aktuelle Situation des Kindes aus? Bestehen evtl. besonderer Belastungen und Beeinträchtigungen.
👉 Normative Fragen (Fragen nach der Regelung des Rechts) sind unzulässig.
Dieser Punkt wird oft übersehen, wenn ein Gericht z.B. die Aufgabenstellung so formuliert: Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, welcher Elternteil insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes, der eigenen Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz sowie der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben des Kindes besser in der Lage ist, das Kind zu betreuen und zu erziehen.
Ein Sachverständiger darf keine rechtlichen Fragen beantworten, welche sich auf eine Verhältnismäßigkeit, Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit, Verschulden oder Sittenwidrigkeit beziehen. Werden diese Fragen trotzdem vom Gericht aus gestellt (und dies geschieht sehr häufig) muss ein Anwalt den Richter hierauf hinweisen. (FamRZ 1997, 1051)
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Dieses über 1000 seitige Nachschlagewerk für Gutachter, Juristen (aber auch Betroffene), Psychologen und Gerichte befasst sich mit allen rechtlichen Vorgaben und Fragen rund um das sachverständige Vorgehen eines Gutachters.
Wie sieht das diagnostische Vorgehen aus? Welche Risiko- und Schutzbedingungen des Kindes sind zu berĂĽcksichtigen? Hier werden verschiedene diagnostische Verfahren vorgestellt und eine Unmenge an Rechtsfragen beantwortet wie z.B. was mit Aufzeichnungen im Gutachten geschieht? Können Emails oder digitale Chats dem Gutachter vorgelegt werden?Â
Was wir hier finden sind Leitlinien fĂĽr den Sachverständigen, rund um die Qualitätssicherung, Kosten und VergĂĽtung, das Thema Kindeswohl und wie ein schriftliches / mĂĽndliches Gutachten aufgebaut sein sollte.Â
Nicht von ungefähr wird dieses Lehrbuch als das Standartlehrbuch zur Familienrechtspsychologie bezeichnet. Psychologische Kompetenz ist überall von Vorteil, besonders aber, wenn Familienkonflikte vor Gerichten ausgefochten werden. In diesem Buch werden sowohl rechtliche Grundlagen, besonders aber ihre psychologische Tragweite sichtbar gemacht. Es zeigt, wie die Themen rund um das Kindeswohl, das Sorgerecht, das Umgangsrecht in die Praxis eines Gutachters, des Jugendamtes, einer Verfahrenspflege und nicht zuletzt in der Beratung eingebracht werden können
Es sind viele Bereiche, die wir ansprechen können: Angefangen vom Umgang mit dem Ex-Partner und den Kinder, aber auch ĂĽber Erziehungsfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft, Loyalität und Kindeswohlgefährdung … Â
Es ist durch das Gesetz klar geregelt, dass sich jede Person im Familien-Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gerichten (Ausnahme: alle finanziellen Angelegenheiten) durch einen Beistand begleiten lassen kann.
Diese Möglichkeit wird leider noch viel zu wenig genutzt, da sie auch in den Jugendämtern kaum bekannt und nicht gerade populär ist. Eigentlich nachvollziehbar, da sich die gesamte familiale Intervention einschließlich der Familiengerichte gerne im familiären Verfahren unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit bequem einrichtet.
Buchen Sie sich gerne auf meinem Online-Kalender ein Zeitfenster oder nutzen Sie mein klassisches Kontaktformular um mit mir in Verbindung zu treten. Ich freue mich auf Sie. Ihr Marcus