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Das familienpsychologische Gutachten – Teil 2 – Exploration (GesprĂ€ch) mit Kindern

1. Das GesprÀch mit dem Kind / den Kindern

Die GesprĂ€che mit den Kindern – auch sie werden ExplorationsgesprĂ€ch genannt, weil sie ein Ziel in den Fragen verfolgen – siehe Teil 1 – stĂŒtzen sich wie die ElterngesprĂ€che auf halbstandardisierte InterviewleitfĂ€den.

AbhĂ€ngig vom Thema – in der Regel geht es entweder um das Kindeswohl, das Sorgerecht oder den Umgang – werden diese immer einzelfallbezogen / also fallspezifisch aufgebaut. Kein Interviewleitfaden / kein Untersuchungsplan ist wie der andere!

Diese werden in einer altersangemessenen / kindgerechte Sprache kurz genug gehalten, damit das Kind hierbei nicht ĂŒberstrapaziert wird. Exakt wie bei den Eltern, muss dabei auch das Kind ĂŒber das Prinzip der informierten Einwilligung altersgerecht aufgeklĂ€rt werden! „Du kannst mitmachen, aber du musst dies nicht
“

👉 Kann man mit den Eltern sachlich intensiver und auch zeitlich lĂ€nger arbeiten, so muss ein KindergesprĂ€ch logischerweise ganz anders angegangen werden: 

 Das fĂ€ngt bereits bei der GesprĂ€chsatmosphĂ€re an. Damit sich ein Kind öffnen kann, wird zuerst einmal ĂŒber konfliktneutrale und / oder besser noch: positive Themen gesprochen – eben Small Talk mit Kids, oft auch durch kurze Spieleinheiten begleitet 😊

Es wird auch empfohlen, wĂ€hrend des GesprĂ€ches immer wieder Pausen fĂŒr das Kind einzulegen damit es sich körperlich / motorisch beschĂ€ftigen und damit wirksam Spannungen abbauen kann. Dabei soll die Exploration aber auch unterbrochen werden, da es sonst schnell zu einer Vermischung zwischen Spiel und Gutachterfragen kommen kann. Darum ist ein Befragungszimmer voller Spielzeug oft fĂŒr eine kindgerechten Befragung eher hinderlich, weil sich das Kind dann nicht mehr richtig auf die eigentlichen Fragen konzentrieren kann. (siehe auch entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren – Niehaus, Volbert & Fegert, 2017)

Das Familienbrett. Eine psychologische Hilfe fĂŒr das familienpsychologische Gutachten und in der Interpretation der kindlichen SichtweiseMein Vorschlag in diesem Zusammenhang wĂ€re z.B. „das Familienbrett“ / bzw. auch Systembrett genannt, das ursprĂŒnglich mal fĂŒr die Familientherapie entwickelt wurde. Das ist ein Brett, auf dem Holzfiguren fĂŒr jedes Familienmitglied von dem Kind so angeordnet werden können, wie sie seinem GefĂŒhl nach in der Familie zueinander stehen.

Wenn diese von dem Kind erst einmal positioniert sind, dann kann vom Gutachter weiter zu den einzelnen Figuren und ihrer Position nachgefragt werden.

Wichtig hierbei ist aber, dass die Aussagen des Kindes vom Gutachter zuerst einmal wertfrei aufgenommen werden und das spĂ€ter auch nur der Explorationsinhalt ausgewertet wird (mehr dazu spĂ€ter). Persönliche Bewertungen gehören nicht in ein Gutachten! Jegliche Interpretationen hieraus sind nĂ€mlich psychologisch (psychometrisch) nicht belastbar und dĂŒrfen spĂ€ter auch nicht fĂŒr die Beantwortung gerichtlicher Fragen hergenommen werden (siehe hierfĂŒr meine Checkliste fĂŒr Gutachten).


Neben dem Familienbrett helfen u.a. noch Leitfadenbasierte ExplorationsgesprĂ€che fĂŒr Kinder wie z.B.

  • das Bindungsinterview fĂŒr die spĂ€te Kindheit, BISK, Zimmermann & Scheuerer-Englisch, 2003 oder das
  • Child Attachment Interview, CAI, z. B. Target, Fonagy & Shmueli-Goetz, 2003


 um dieses Komplexe Thema rund um die Bindung besser zu erfassen. Aber 
 und dieses Aber dĂŒrfen wir nicht ĂŒbersehen: Diese LeitfĂ€den wurden in erster Linie nicht fĂŒr Gutachten, sondern fĂŒr einen wissenschaftlichen Kontext entwickelt. Darum können sie auch nur begrenzt in Gutachten einsetzt werden und es muss immer erklĂ€rt werden, warum sie genutzt wurden.

👉 Wie kann ich mir das jetzt in der Praxis vorstellen?

Bild eines fiktiven Falles von Maria 11 Jahre RĂŒckfĂŒhrung - familienpsychologisches GutachtenIch habe mir hierfĂŒr mal einen fiktiven Fall ausgedacht, ich dem ein 11-jĂ€hriges MĂ€dchen zu seiner leiblichen Mutter wieder zurĂŒckgefĂŒhrt werden soll. Es lebt schon seit seiner Kindergartenzeit in einer Pflegefamilie.
In den Jahren dazwischen hat die Kindesmutter bereits des Öfteren eine RĂŒckfĂŒhrung beantragt, die aber immer abgelehnt wurde, weil man eine erhebliche EntwicklungsgefĂ€hrdung bei dem Kindes sah.


➡ Zuerst erstellt der Gutachter mal eine Zusammenfassung seines GesprĂ€ches / der Exploration mit dem Kind. Schauen wir mal rein, wie so etwas aussehen könnte: (spĂŒre bitte in die wertfreie Notierung dieses GesprĂ€ches – alles als wenn dies eine KI aufschreiben wĂŒrde)

Fallbeispiel Maria, 11 Jahre, lebt in einer Pflegefamilie. Es stellt sich die Frage nach einer GefĂ€hrdung des Kindeswohls durch die RĂŒckfĂŒhrung in den Haushalt der leiblichen Mutter

  • Zu seiner jetzigen familiĂ€ren Situation berichtete Maria, dass sie bereits seit sechs oder sieben Jahren bei ihren Pflegeeltern lebe. Zu ihrer „richtigen Familie“ wĂŒrden ihre Mutter, ihr Bruder, ihre Schwestern sowie ein Onkel und auch eine Tante gehören. 

  • Wie sieht die Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter aus:

Hier berichtet Maria, „sie sei „ganz nett und auch recht lieb“. Sie könne sehr gut spannende Geschichten erzĂ€hlen und bei den Treffen wĂŒrden dann auch oft gemeinsam Spiele spielen. Was kann ihre Mutter nicht so gut? Wenn sie sich aufregt, dann kann sie sich nicht so schnell wieder beruhigen. Wenn sie sich treffen, dann unternehmen sie regelmĂ€ĂŸig unterschiedlich Dinge:

  • Sie holt sie dann vom Bus ab,
  • danach fahren sie manchmal einkaufen oder sie direkt nach Hause.
  • Manchmal gehen Sie beide ein „Eis essen“ oder zu Mc. Donalds.

Nach weiteren Fragen schaute Maria lĂ€nger auf den Boden, ging dann zum Fenster und ließ die Fragen unbeantwortet im Raume stehen.

  • Fragen zu den Stressressourcen: Maria wurde auf ihren Umgang mit negativen GefĂŒhlen angesprochen.

Sie erzĂ€hlte davon, dass – wenn sie frustriert oder traurig sei – sie sich normalerweise ablenke und nicht mehr darĂŒber nachdenkt. Sie spreche mit niemandem darĂŒber. Außerdem habe sie im Moment auch keine Freundin, mit der sie ĂŒber so ein Thema ĂŒberhaupt gerne reden wolle. „Das wĂŒrden die anderen eh nicht verstehen“. Außerdem ist sie ist sich gar nicht so sicher, ob sie mit jemandem der es versteht, danach ĂŒberhaupt noch umgehen könne. Deshalb spricht sie auch mit niemanden ĂŒber sich.

Auf die Nachfrage, ob sie dabei an eine bestimmte Situation denke, blickte Maria zu Boden und sagte in leisem Ton, „eigentlich alles, was bisher so passiert sei. Das steht doch alles in den Ordnern und sie (ich als Gutachter) mĂŒssen dies ja wissen. Sie (Maria) jedenfalls habe das alles noch nie jemandem erzĂ€hlt, der davon noch nichts wusste. 

– Dann wurde Maria gefragt, was ihr Wille sei bezĂŒglich der Frage, wo sie wohnen möchte. Sie sagte, dass diese Frage „nicht so leicht zu beantworten“ sei. Sie wolle vielleicht ein „kleines bisschen lieber“ bei ihrer Mutter leben. Aber wegen der Schule und auch wegen ihrer Pflegefamilie wĂ€re es vielleicht dort, bei denen doch etwas besser.

Maria erzĂ€hlte weiter, dass es sie traurig machen wĂŒrde, wenn ihre jetzigen Spielkameradinnen nicht mehr in ihrer NĂ€he wĂ€ren, sollte sie doch zu ihrer Mutter ziehen. Denn die hĂ€tte sie dort praktisch keine. Maria erzĂ€hlte weiter, dass ihre Mutter wolle, dass sie bei ihr bliebe und ihre Pflegeeltern wollten genau das andere, nĂ€mlich, dass sie bei ihnen bleibe. Deshalb weiß sie jetzt selber nicht so genau, was sie denn eigentlich wolle. Eigentlich könnte sie es sich vorstellen, zu ihrer seiner Mutter zu ziehen aber andererseits möchte sie auch, dass es fĂŒr ihre Mutter in Ordnung sei, wenn sie bei ihren Pflegeeltern bleibe wĂŒrde. Bei ihrer Mutter sei oft besser, weil sie dort mehr erlaubt bekommt. 


2. Diagnose des Kindeswillens

Diagnose Kindeswille - Welche Gesetze dienen hier als Grundlage?Den Kindeswillen korrekt zu diagnostizieren gehört mit zu den besonders schwierigen Kriterien bei einer Beurteilung des Kindeswohls. Das Wort Diagnose (griech. Diagnosis = Erkenntnis, Urteil) bezieht sich auf ein Feststellen und anschließendes Benennen einer Tatsache. Im Medizinischen einer Krankheit. Diagnose schließt also mit einem „so isses“ ab. Da sich ein Kind aber im stetigen Entwickeln befindet, kann das jetzt, morgen veraltet sein. Die Diagnose des Kindeswillens ist darum immer nur ein NĂ€herungswert und könnte mit einem „so könnte es sein“ definiert werden.

👉 Was gehört eigentlich alles zum Kindeswohl? Was sagen die Gesetzestexte hierzu?

Fangen wir mal wieder mit dem wichtigsten Gesetz in unserem Land an: dem Grundgesetz:

  • Da gibt es z.B. im Artikel 1 das Recht auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit (Art. 1 GG)
  • Im achten Sozialgesetzbuch – Thema Kinder und Jugendhilfe – (insgesamt gibt es davon 13 BĂ€nde welche das Sozialrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenfassen) steht gleich im ersten Paragraphen Absatz 1 das Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfĂ€higen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII).

Das alles kann man logischerweise nur durch Selbstbestimmung und eigene Mitwirkung erreichen. Das ist die Basis des Kindeswohls in unserem deutschen Recht.

Gehen wir nun etwas weiter, und zwar zu der UN-Kinderrechtskonvention die es seit 1998 gibt und der Deutschland 1992 beigetreten ist. Sie gehört zu den weltweit meistunterzeichneten MenschenrechtsvertrÀgen und ihr liegen vier Prinzipien zugrunde:

  1. Das Diskriminierungsverbot
  2. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  3. Das Kindeswohlprinzip und
  4. Das Recht auf Beteiligung, das wir in den Artikeln 9 und 12 vorfinden.

Damit so etwas dann auch vernĂŒnftig umgesetzt wird, mĂŒssen die Gerichte den Kindeswillen bei Sorge-, bei Umgangsrechtsentscheidungen aber auch bei Lebensortfragen zwingend beachten (vgl. Art. 9 UN-KRK – Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang).

In der Theorie liest sich all das recht leicht 
 in der RealitĂ€t stĂ¶ĂŸt man bei der Erfassung und Umsetzung dieses doch recht komplizierten Konstrukts aber oft auf fast unlösbare Probleme. Warum? Weil es einfach keine empirisch-psychologischen Studien ĂŒber die Entstehung, die Äußerungen oder vernĂŒnftige Wege des kindlichen Willensprozess zu erfassen gibt. Frag doch mal ein dreijĂ€hriges Kind, ob es lieber eine Möhre oder ein Eis möchte, ob es lieber ins Bett oder noch aufbleiben möchte
 Ob es lieber in Deutschland beim Papa oder auf Mallorca bei der Mama wohnen möchte 
 SpĂŒrst du diese Problematik?

Kindeswille nach DettenbornSchauen wir mal, was die Familienrechts-Psychologie hierzu sagt. Besonders tun sich hier die Studien von Dettenborn und Walter hervor. Im rechtspsychologischen VerstÀndnis können wir den Kindeswillen

👉 als eine „altersgemĂ€ĂŸ stabile und autonome Ausrichtung des Kindes auf erstrebte, persönlich bedeutsame ZielzustĂ€nde“ beschreiben (Dettenborn & Walter, 2016). 

So eine ErklĂ€rung ist zwar schön und gut, aber sie enthĂ€lt immer noch keine Aussagen ĂŒber den Bewusstseinsgrad, die emotionalen oder kognitiven Anteile und nicht zuletzt die Motive des Kindes. Dies alles muss zusĂ€tzlich beurteilt werden!

Bei dem Kindeswillen geht es nicht um einen „vernĂŒnftigen Erwachsenen-Willen“, sondern um die von dem Kind selbst geĂ€ußerten eigenen Interessen (Dettenborn & Walter, 2016). Und egal wie unsinnig sich das fĂŒr einen Erwachsenen anhören mag – ja, die Diagnostik des Kindeswillens muss unter Beachtung der rechtlichen Altersstandards (z. B. § 1671 Abs. 2 BGB) und individueller Defizite erfolgen – aber trotzdem sind sie klarer Bestandteil in einem Familienpsychologischen Gutachten. Solch eine Diagnostik erfolgt i. d. R. in einer direkten Exploration / Befragung des Kindes oder indirekt –  wenn es belastbare GrĂŒnde fĂŒr einen anderen Weg hierfĂŒr gibt / z.B. Alter, Krankheit, Behinderung – anhand der Befragung anderer Personen.

3. Ab wann kann ein Kindeswille berĂŒcksichtigt werden?

Diese Frage ist elementar wichtig, da sie ein Gutachten auch komplett in Frage stellen kann. Nach dem Gutachter und Rechtspsychologen Harry Dettenborn (Professor fĂŒr Psychologie an der Berliner Humboldt-UniversitĂ€t) (siehe sein Werk Dettenborn und Walter (2016)) ist es ab einem Alter von drei bis vier Jahren möglich, Kompetenzerweiterungen bei einem Kind zu bestimmen, die eine Willensbildung/-Ă€ußerung ermöglichen.

Auf welche PrĂŒfkriterien wird dann geachtet? Dettenborn und Walter (2016) nennen folgende vier Mindestanforderungen:

  1. Zielorientierung (d. h. eine handlungsleitende Ausrichtung auf angestrebte ZustĂ€nde),
  2. IntensitÀt (damit ist Nachdruck und Entschiedenheit gemeint),
  3. StabilitĂ€t (das bedeutet, dass ĂŒber eine vernĂŒnftige Dauer, gegenĂŒber anderen Personen und auch unter verĂ€nderten UmstĂ€nden ein Ziel verfolgt wird) und nicht zuletzt
  4. Autonomie (Das, was das Kind möchte, ist sein eigener Wunsch / sein selbstgewÀhlter Wille)

Je klarer diese Merkmale sichtbar sind, desto mehr muss ein Kindeswille in einem Gutachten Beachtung finden.

Aber Vorsicht: Nicht jeder Kindeswille ist auch umsetzbar oder gut fĂŒrs Kind 
 Ein Kind kann – aufgrund seiner noch geringen Erfahrung – die Folgen seiner WĂŒnsche nicht immer komplett ĂŒberblicken. Damit haben wir Erwachsene ja auch oft schon Schwierigkeiten. Ein Gutachter muss dies beim Thema Kindeswillen immer im Auge behalten. (Dettenborn & Walter, 2016). Die Grenze des Kindeswillens ist die Sicherung des Kindeswohls. Es mĂŒssen also immer zwei Dinge geprĂŒft werden:

  • (a) was könnte passieren, wenn man dem Kindeswillen folgt und
  • (b) was könnte geschehen, wenn der Kindeswille nicht beachtet wird? Ich denke hier z. B. an Resignation oder Hilflosigkeit beim Kind.

Kann man den Kindeswillen bei Kleinkindern wirklich bestimmen?

Ja, das kann man. In einem explorativen empirischen Ansatz (oder auch Groundet-Theory-Ansatz genannt) fanden Professor Dr. Jelena Zumbach (Forensische Psychologie), Professor Michael Saini (Psychologische Hochschule Berlin) und Professor Dr. Ute Koglin (klinische Psychologie Uni Bremen) in einer Studie mit 113 fĂŒnfjĂ€hrigen Kindern (Quelle: https://doi.org/10.1111/fcre.12517) klare Hinweise darauf, dass auch Kinder in diesem Alter Strategien der WillensĂ€ußerung haben.

Was heißt das nun genau? Das bedeutet, das bereits FĂŒnfjĂ€hrige eine erstaunlich breite Anzahl an Strategien benennen, den eigenen Willen durch Sprache oder Handlungen kundzutun. Dazu zĂ€hle ich das Verhandeln, Betteln, den Ausdruck von Emotionen aber auch das UnterdrĂŒcken von bestimmten Handlungen), was man als Anpassungsstrategien bezeichnen kann. Kinder mit einem höheren sozial-emotionalen Entwicklungsstand können dabei mehr Strategien benennen als Kinder mit einem Level. Kein Unterschied war zu sehen, wenn man lediglich den kognitiven Entwicklungsstand zugrunde legte. Kindeswille hat also weniger mit der kognitiven, aber deutlich mir mit der sozial-emotionalen Intelligenz zu tun 😊

Wir stehen hier – trotz aller Forschung – aber immer noch am ganz am Anfang der Studien. So einfach lĂ€sst sich ein „Kindeswille“ nun doch nicht in der Praxis einordnen. Besonders bei noch sehr jungen Kindern, muss in der Befragung noch beachtet werden, wie der Prozesscharakter der WillensĂ€ußerung diagnostisch erfasst werden kann. Der Prozesscharakter schaut zum Beispiel auch darauf, wie wandelbar der Wille eines Kindes ist. Das kann dann zwar möglicherweise dem StabilitĂ€ts-Kriterium widersprechen, zeigt aber andererseits auch eine notwendige / adaptive Anpassungsleistung an eine sich verĂ€ndernde Situation (z. B. sich die Konflikte der Eltern verstĂ€rken oder abschwĂ€chen), was fĂŒr sich betrachtet ja gesund ist.

4. Verhaltensbeobachtung

Verhaltensbeobachtung im Familienpsychologischen Gutachten sagt mehr aus als viele WorteEin exploratives GesprĂ€ch ist eine Kommunikation, die durch Fragen zu einem bestimmten Ergebnis fĂŒhren soll. Dies reicht aber bei weitem nicht fĂŒr ein Familienpsychologisches Gutachten aus.

Genauso wichtig und auch komplex ist die Verhaltensbeobachtung und -beurteilung des Kindes. Sie hat in einer familienrechtlichen Begutachtung einen sehr hohen Stellenwert – besonders wenn noch recht junge oder sehr belastete Kinder [noch] keine Angaben in einem ExplorationsgesprĂ€ch machen können oder auch nicht wollen).

4.1. Wie kann ein Verhalten eines Kindes begutachtet werden?

Diese Frage ist berechtigt, denn Verhalten ist so einzigartig, wie jede einzelne Schneeflocke oder Fingerabdruck. Kein Verhalten ist wie das andere. Aber man kann es wirklich und das möchte ich nun ein wenig nĂ€her erklĂ€ren: FĂŒr die Verhaltensdiagnostik gibt es bereits seit Jahren ein Standartwerk: Die „Psychologische Diagnostik“ von Professor Lothar Schmidt-Atzert fĂŒr Psychologische Diagnostik und Manfred Amelang (bis 1998 PrĂ€sident der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Psychologie).  Die beiden Autoren beschreiben, dass ein „Verhalten“ vor allem im Kopf des Beobachters existiert. Auf keinem Fall ist es ein reales Abbild der physikalischen Welt.

Wenn es aber nur im Kopf eines Betrachters existiert, was ist es denn dann genau? Kann man dies irgendwie greifbar machen? Ja, weil das Beobachten eines Verhaltens immer mit einer gewissen Selektion / einer Auswahl verbunden ist.

Wir sehen etwas indem wie es dabei

  • zuerst einmal von anderen Dingen abgrenzen
  • Danach benennen wir es nach unserer vermuteten Bedeutung (z. B. Lachen, Weinen, Antworten und Schimpfen).

Dies wird Segmentierung genannt. Segmentierung ist eine Unterteilung in gemeinsame Merkmale. Dann folgen noch Aussagen ĂŒber die IntensitĂ€t, die Dauer oder die HĂ€ufigkeit. Das ist die Quantifizierung. Verhaltensbeobachtung ist also praktisch immer eine Kombination aus Segmentierung und Quantifizierung.

Und nicht nur seit Pablo Picasso und seiner kubistischen Malerei wissen wir, das die freie Verhaltensbeschreibungen von zwei Beobachter nie identisch ausfallen wird. Beide legen immer unterschiedliche Selektionen und Quantifizierungen zugrunde und kommen dadurch zu unterschiedlichen Beschreibungen. Trotzdem kann man durch eine systematische Selektion, Segmentierung und Quantifizierung die Verhaltensbeobachtung weitgehend standardisieren (Schmidt-Atzert & Amelang, 2018).

4.2. Mögliche Fehlerquellen in der Verhaltensbeobachtung

Mögliche Fehlerquellen in der Verhaltensbeobachtung
	Halo-Effekte
	Logische Fehler
	Primacy / Recency Effekte
	Beobachterdrift
	ReaktivitÀt
	Antworttendenzen
In GesprĂ€chen mit besorgten Eltern, die einem familienpsychologischen Gutachten entgegensehen, merke ich immer wieder die BefĂŒrchtung, dass sich beim Gutachter WillkĂŒr und Fehler in der Beobachtung ihrer Kinder einschleichen könnte. Diese Sorge ist – wenn man die Fallzahlen falscher Gutachten betrachtet (NDR Panorama 13.08.2014 „jedes 2. Gutachten mangelhaft“) – auch berechtigt und man sollte sie deshalb auch nicht einfach so vom Tisch wischen
 Folgende sechs Fehlerquellen fallen mir spontan ein, wenn es um eine Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung geht

  1. Halo-Effekte
    • Das passiert, wenn ein besonders herausragendes Merkmal alle anderen Merkmale einer Person ĂŒberstrahlt
  2. logische Fehler
    • Wenn Merkmale fĂ€lschlicherweise als logisch zusammengehörig angenommen werden.
  3. Primacy- und Recency-Effekte
    • Wenn der erste und der letzte Eindruck die anderen Beobachtungen ĂŒberlagert.
  4. Beobachterdrift
    • WĂ€hrend Kinder sich im Alter zwischen 4 und 16 Jahren im Schnitt nur zwischen 10 bis 30 Minuten konzentrieren können, liegt die FĂ€higkeit des durchschnittlichen Erwachsenen bei ca. 90 Minuten. Aber auch hier ist die Konzentration nicht immer auf gleich hohem Niveau. Die Aufmerksamkeit kann variieren und damit verĂ€ndert sich auch die Genauigkeit der Beobachtung
  5. ReaktivitÀt
    • Es ist eine Binsenweisheit, dass sich unser Verhalten Ă€ndert, wenn wir uns beobachtet fĂŒhlen. (Beobachter_innen verĂ€ndern durch ihre Anwesenheit oder auch durch unangemessenes Auftreten das Verhalten der zu beobachtenden Person);
  6. Antworttendenzen (Milde- und Strengefehler, zentrale Tendenz und Tendenz zu Extremurteilen).

Um diesen Fehlerquellen zu begegnen, ist zum einen der Einsatz von Strukturierungshilfen zur Auswertung (Kodierschemata) und zum anderen die Schulung in der vernĂŒnftigen, professionellen Anwendung der Kodierschemata zentral wichtig (Schmidt-Atzert & Amelang, 2018).


Bitte beachte hierbei immer, dass die zur Verhaltensbeobachtung eingesetzten Situationen im Begutachtungskontext frei oder (!) strukturiert gestaltet werden können. Sie erfolgen meist in Situationen, die von dem Gutachter bestimmt werden (z. B. in seinen PraxisrĂ€umen), können aber auch in der natĂŒrlichen Umgebung wĂ€hrend eines Hausbesuchs erfolgen. In der Regel werden diese Fremdbeobachtungen vom Gutachter durchgefĂŒhrt, die durch Beobachtungen z. B. der Elternteile, ergĂ€nzt werden können.

Diese Begutachtungen werden immer offen – mit dem Wissen aller – durchgefĂŒhrt, um das Transparenzkriterium zu erfĂŒllen. Auch Videoaufnahmen sind – nach vorliegendem EinverstĂ€ndnis der Beteiligten – möglich und helfen in der Auswertung des Materials sowohl auf Mikro- als auch auf der Makroebene.

4.3. Kriterien bei der Verhaltensbeobachtung eines Kindes

Kriterien in der Verhaltensbeobachtung eines Kindes bei familienpsychologischen Gutachten nach JacobsDurch das aufmerksame Beobachten des Kindesverhaltens, kann ein Gutachter, viele weitere wichtige Informationen rund um eine eventuelle KindeswohlgefĂ€hrdung, oder Fragen fĂŒr das Sorgerecht bzw. das Umgangsrecht erhalten. Denn gerade sehr junge Kinder, mit noch geringem Wortschatz – können naturgemĂ€ĂŸ ĂŒber ihre psychische Befindlichkeit, ihren Entwicklungsstand, Konvergenzen und Differenzen (Übereinstimmungen und Unterschiede) gegenĂŒber anderer Personen nicht so viele Informationen geben. Und gerade hier liegt dann auch oft die Angst vieler Eltern begrĂŒndet. Sie fragen sich: „Was, wenn der Gutachter zu viel hineininterpretiert?“ Das ist doch Kaffeesatzlesen
“ Diese Sorge kann ich nachvollziehen und möchte an dieser Stelle ein wenig beruhigen


Eine gute Verhaltensbeschreibung in einem Gutachten, muss zwingend immer strukturiert und nach bestimmten Kriterien / Merkmalen erfolgen. Dr. Andre Jacob (Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind. 2022) schlÀgt folgende 9 sichtbaren Merkmale / Indikatoren vor:

  1. VitalitĂ€t / Lebenskraft uns -freude. Lateinisch vitalis: „zum Leben gehörig, Lebenskraft habend (Aktivierung und Wachheit);
  2. Spiel (Initiative, Aufrechterhaltung, Beendigung, Spielarten);
  3. Ausrichtung von Interesse und Aufmerksamkeit (z.B. Dauer)
  4. Augenkontakt (vermeidend, stabil, beendend);
  5. Lautsignale (verbal, Modulation);
  6. Körpersprache; -gestik (Mimik, Gestik, Haltung, zwischenmenschliche Gesten);
  7. ReaktivitĂ€t (Die VerhaltensĂ€nderung, wenn das Kind weiß, dass es beobachtet wird / Folgeverhalten);
  8. Verhalten bei situationsabhĂ€ngigen ÜbergĂ€ngen;
  9. Affekte / GefĂŒhlsregungen (Ausdruck, Spiegelung, Abstimmung und Regulation).

5. Beispiel fĂŒr eine Verhaltensbeobachtung

Bild fiktiver Fall fĂŒr das familienpsychologische Gutachten ein dreijĂ€hriger Junge soll in einer Spielsequenz vom Gutachter beobachtet werdenLass uns mal ein Fallbeispiel zur Verhaltensbeobachtung konstruieren. Nehmen wir hierfĂŒr mal einen dreijĂ€hrigen Jungen in einem ExplorationsgesprĂ€ch:

  1. Das beobachtete Verhalten wird zunĂ€chst ohne Wertung und ohne eine Interpretation beschrieben. So wie wir es aus alten FußballĂŒbertragungen wie bei Rudi Michael 😊 sachlich und nĂŒchtern

  2. Dieses Verhalten wird dann – angelehnt an Andre Jacob 2022 – den jeweiligen Indikatoren zugeordnet
  3. Erst im dritten Stepp wird dann eine ĂŒbergreifende Verhaltensbeurteilung durchgefĂŒhrt, die sich spĂ€ter
  4. an dem schriftlichen Gutachten und den Indikatoren orientiert. Keine Verhaltensbeschreibung ohne die Indikatoren!
  5. SpÀter, bei der Bewertung der Ergebnisse, erfolgt dann die Verschriftlichung der Beurteilung des Verhaltens im Gutachten.

Lass uns mal wieder wie vorhin ein fiktives Beispiel konstruieren:

Wir haben einen dreijĂ€hrigen Jungen / wir nennen ihn in diesem Beispiel mal Jonas. Jonas lebt aktuell in einer Pflegefamilie, und in dem Gutachten geht in darum, die gerichtliche Frage zu klĂ€ren, ob eine KindeswohlgefĂ€hrdung besteht, wenn er zurĂŒck in den Haushalt seiner leiblichen Mutter kĂ€me. Der Rahmen der Situation mit dem Gutachter ist folgender: Es ist eine Spielsituation mit Jonas wĂ€hrend eines Hausbesuchs bei den Pflegeeltern in seinem Kinderzimmer.


          • Verhaltensbeschreibung:

Auf die Frage, ob Jonas dem Gutachter sein Zimmer zeigen möchte, reagiert er direkt, indem ein – in Begleitung der Pflegemutter – in den Flur lief, der zu seinem Zimmer fĂŒhrt. Dabei nahm er ihre Hand. Dort, im Kinderzimmer angekommen, lief Jonas spontan auf sein Bett zu und holte sein Kuscheltier, um es dem Gutachter zu zeigen. Die Pflegemutter zog sich dann nach einer kurzen gemeinsamen Spiel-Sequenz zurĂŒck, wodurch eine einzelne Spielsituation zwischen dem Gutachter und Jonas entstand.  Auf die mĂŒndliche Verabschiedung der Pflegemutter, die dann das Kinderzimmer verließ, reagierte Jonas weder mit Worten noch mimisch oder gestisch und zeigte dem Gutachter weiterhin seine BĂŒcher und Spielsachen.

Danach kam es zu einer Spielsituation, an der sich Jonas nach mehrfachem Anbieten von Spielsequenzen aktiv beteiligte. Jonas machte dann mehrere VorschlĂ€ge, was man miteinander spielen könne. Er zeigte dem Gutachter zuerst ein Buch und forderte ihn zum „… Vorlesen!“ auf. Dann drehte er sich seinem Spieleladen zu und „verkaufte“ dem Gutachter etwas aus dem „Sortiment“. Immer wieder stand er spontan auf und lief durch sein Zimmer, um weitere Spielsachen zu holen. In seiner Aufmerksamkeit an den Spielinhalten blieb er stets nur ĂŒber kurze Zeitsequenzen aktiv.

Im jeweiligen Spiel zeigte sich Jonas kooperativ, konnte Aufforderungen durch den Gutachter gut umsetzen (z. B. zeigte er nach Aufforderung auf bestimmte Tiere oder „malte“ dann ein Bild). Er akzeptierte problemlos Grenzsetzungen durch den Gutachter (z.B. indem er ihn aufforderte, nicht in seiner Tasche zu stöbern, sondern dass sie weiter gemeinsam in dem Buch „lesen“). Jonas beteiligte sich auch sprachlich aktiv am Spiel. Er kommentierte Spielhandlungen beschreibend und stellte dem Gutachter auch VerstĂ€ndnisfragen zum Spielinhalt (z. B. „
 wie geht das jetzt?“).

In seinen sprachlichen Äußerungen verblieb er vorwiegend spielbezogen. Gelegentlich „erzĂ€hlte“ er jedoch aus eigenem Antrieb heraus von seinen Pflegeeltern und den gemeinsamen AktivitĂ€ten (z. B. von einem Spielplatzbesuch dieser Tage).

Jonas suchte mehrfach Augenkontakt zum Gutachter im Spiel. WĂ€hrend des Übergebens von GegenstĂ€nden nahm Jonas Körperkontakt zum Gutachter auf (z.B. indem er dabei in seine HĂ€nde „klatschen“ wollte).

Als schließlich die Pflegemutter das Kinderzimmer wieder betrat, schaute Jonas zu ihr auf und begrĂŒĂŸte sie sprachlich und auch durch Körperkontakt (Umarmung). 



  • Zuordnung zu den kindbezogenen Verhaltensindikatoren nach Andre Jacob (2022):

Erinnerst du dich noch an die 9 Kriterien von André Jacob (Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind) um ein Verhalten zu beschreiben? Lass uns diese nochmals hervorholen und dies auf das Beschriebene anwenden


  1. VitalitÀt Die aktive Beteiligung durch wiederholtes plötzliches Aufstehen und Durch-das-Zimmer-Laufen
  2. Initiative/Spiel In das obere Stockwerk laufen, ein Buch aus dem Regal nehmen und dem Gutachter zeigen. Wiederholtes Beginnen von Spieleinheiten durch unterschiedliche SpielvorschlÀge
  3. Ausrichtung von Interesse / Aufmerksamkeit wiederholtes spontanes Aufstehen und Durch-das-Zimmer-Laufen. Durch die Umsetzung von SpielvorschlÀgen des Gutachters und gemeinsame Aufmerksamkeitsausrichtung auf Spielinhalte
  4. Augenkontakt Wiederholter Augenkontakt zum Gutachter. Aufblicken zur Pflegemutter bei ihrer RĂŒckkehr ins Kinderzimmer
  5. Lautsignale aktive Beteiligung durch Worte am Spiel VerstÀndnisfragen AktivitÀtsberichte in Bezug auf seine Pflegeeltern
  6. Körpersprache: Gestik/soziale Gesten Die Hand der Pflegemutter nehmen. Aufnahme von Körperkontakt zum Gutachter durch Klatschen und Umarmung der Pflegemutter bei ihrer RĂŒckkehr
  7. ReaktivitÀt / Folgeverhalten Umsetzung von SpielvorschlÀgen des Gutachters und Akzeptanz von Grenzsetzungen
  8. Verhalten bei situationsabhĂ€ngigen ÜbergĂ€ngen: keine Reaktion auf Verabschiedung der Pflegemutter, Reaktion auf RĂŒckkehr der Pflegemutter durch mĂŒndliches BegrĂŒĂŸen und Aufnahme von Körperkontakt
  9. Affekt Ergreifen der Hand und Umarmung der Pflegemutter

VorlÀufige) Verhaltensbeurteilung:

Jonas zeigte in allen Beurteilungskategorien Verhaltensweisen, die seinem Lebensalter entsprechen.

Klar und deutlich zeigte sich seine FÀhigkeit zum Beginnen und Aufrechterhalten zwischenmenschlicher Interaktionen mit einer ihm bisher unbekannten Person, wobei er verschiedene Verhaltensweisen flexibel einsetzen konnte (Ergreifen von Initiative, Aufnahme von Augenkontakt, Körpergestik, Folgeverhalten, Lautsignale).

Leicht sichtbar erschien eine gewisse ÜberaktivitĂ€t und eine eingeschrĂ€nkte Aufmerksamkeitsspanne im Spiel [Kleiner Einschub: Sollte der Gutachter solche Informationen benennen, dann mĂŒsste er zur weiteren ErklĂ€rung dieser beschriebenen Verhaltensweisen im weiteren Begutachtungsverlauf Verhaltensproben zu unterschiedlichen Bedingungen und mit unterschiedlichen Interaktionspartnern berĂŒcksichtigen].

Jonas zeigte eine Affektmodulation die seinem Lebensalter entspricht und unterschied hier in angebrachter Weise in seinem Verhalten zwischen ihm bekannten und ihm noch unbekannten Interaktionspartnern (Pflegemutter vs. Gutachter).

NĂ€chstes Video: Die Interaktion zwischen Eltern und Kind
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Wie sieht das diagnostische Vorgehen aus? Welche Risiko- und Schutzbedingungen des Kindes sind zu berĂŒcksichtigen? Hier werden verschiedene diagnostische Verfahren vorgestellt und eine Unmenge an Rechtsfragen beantwortet wie z.B. was mit Aufzeichnungen im Gutachten geschieht? Können Emails oder digitale Chats dem Gutachter vorgelegt werden? 

Was wir hier finden sind Leitlinien fĂŒr den SachverstĂ€ndigen, rund um die QualitĂ€tssicherung, Kosten und VergĂŒtung, das Thema Kindeswohl und wie ein schriftliches / mĂŒndliches Gutachten aufgebaut sein sollte. 

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Marcus JĂ€hn Werde wieder stark durch CoachingWas tun, wenn der erste Schmerz der Trennung ĂŒberwunden ist und das Familienpsychologische Gutachten am Horizont aufkommt?

Wie kann man sich Vorbereiten? Was kann ich tun, um die letzten Reste meines Familienkonstrukts noch stabil zu halten? Was kann ich jetzt noch aktuell fĂŒr meine Kinder tun?

Es gibt so viele Bereiche, die wir in einer Psychotherapie ansprechen können: Angefangen vom Umgang mit Borderline oder einer anderen belastenden Störung, aber auch ĂŒber Future Faking, Love Bombing und Gaslighting die immer hĂ€ufiger in unsere Gesellschaft zu beobachten sind. 

  • Was ist das eigentlich, eine Persönlichkeitsstörung, ein Perfektionismus, ein Spaltung oder eine GegenĂŒbertragung?
  • Kann ich trotz Borderline oder Narzissmus eine stabile Partnerschaft aufbauen und damit ĂŒber Jahre hinweg leben? 
  • Ist eine Kommunikation mit einem Borderliner möglich? Wie hilft hier die U.M.W.E.G.-Methode©? 
  • Kann ich meine Bindungsangst oder Verlustangst irgendwann einmal kontrollieren?
  • Was kann ich tun, wenn ich mich gerade in einer Trennung befinde, oder kurz davor bin?


Ich möchte aber nicht nur ĂŒber Fragen sprechen, sondern auch praxisgerechte Lösungen anbieten:

  • Eine humorvoll und spielerisch – ja fast tĂ€nzerisch – eingesetzte Gewaltfreie Kommunikation in Kombination mit der von mir entwickelten 
  • U.M.W.E.G.-Methode© und nicht zuletzt die Transaktionsanalyse als Sprachkonzept können helfen, auch in schwierigen Situationen noch kĂŒhlen Kopf zu bewahren. 

Buchen Sie sich einfach auf meinem Online-Kalender ein Zeitfenster oder nutzen Sie mein klassisches Kontaktformular um mit mir in Verbindung zu treten. Ich freue mich auf Sie. Ihr Marcus